eigener Behindertenparkplatz

MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
bearbeitet 7. Apr 2021, 23:09 in Reisen & Mobilität
Hallo,

ich wohne mit meinen Eltern in einer Wohnstrasse mit Parkflächen vor der Haustür, ein Elternteil ist schwerbehindert.
Sie habe beide keinen Autos. Kann man sich einen B-Parkplatz mit Schild beantragen?
Wenn ja muss ich das anmelden oder müssen das meine Eltern machen oder auf wem läuft dann der Parklplatz?
Da stehen doch immer so Nummer auf dem Strassenschild.

Antworten

  • Das ist theoretisch möglich. Es ist jedoch von Stadt zu Stadt abhängig. Da ist deine Stadtverwaltung der richtige Ansprechpartner 😉
  • Hallo Gretchen74,

    da man nur auf einem Behindertenparkplatz parken darf, wenn man den blauen Parkausweis hat, macht so ein Vorhaben nur Sinn, wenn so ein Ausweis, oder ein aG in Schwerbehindertenausweis ist. Sonst ist es aussichtslos.

    😀. Helmut
  • Hallo,

    den Parkplatz bekommst du meines Wissens nur eingerichtet, wenn der Wagen auf deine Eltern zugelassen ist. Du darfst einen Behindertenparkplatz auch nur benutzen wenn du die behinderte Person transportierst, dazu ist der blaue Parkausweis von Nöten der aber den Merkbuchstaben aG voraussetzt.

    Ohne unhöflich sein zu wollen, der Parkplatz ist nicht dazu gedacht, das du einen bequemen Parkplatz vor der Tür hast.

    Gruß idefix
  • Hallo,
    Da müsstest du Dich am besten bei deiner Stadt melden und dort nachfragen. Die werden dir auf jedenfall weiterhelfen können. Und sollte es für das Fahrzeug deiner Eltern sein, müsste das Auto über die Versichert sein.
    Hoffe das ich Dir helfen konnte.
  • Hallo,
    ich habe gerade gestern einen personalisierten Behindertenparkplatz vorm Haus eingerichtet bekommen.
    Vorraussetzung waren: aG im Schwerbehindertenausweis/Bescheid VA,keine eigene Garage oder Stellplatz auf Grundstück.
    Es spielt keine Rolle, wie die Parkplatzsituation in der Strasse ist. Behindertenparkplatz muss in unmittelbarer Nähe zur Wohnung sein. Steht so in der Verwaltungsvorschrift.
    Es spielt auch keine Rolle,ob das Auto auf meine Person zugelassen ist. Wichtig ist nur, das mit dem Fahrzeug die behinderte Person transportiert wird (z.B. Arztbesuch),oder die behinderte Person das KFZ führt.
    Blauer Parkausweis muss auf jedem Fall gut sichtbar im Auto ausgelegt sein. Auch darf der Parkausweis nicht mißbraucht werden.
    Z.B verliehen werden,oder im KFZ ausgelegt werden,wenn behinderte Person nicht dabei ist

    Eine Beamtin der Ordnungsbehörde war vorher da und hat sich die örtlichen Gegebenheiten angeschaut.Hat mir auch den blauen Parkausweis gebracht,den ich 2 Tage vorher beantragt hatte.

    Ich wohne in Hessen. Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird,entzieht sich meiner Kenntnis.
  • @ Othello, glückwunsch ist ja bei dir super gelaufen 😉
  • Danke.

    Schwieriger war es, vom VA das Merkzeichen "aG" zu bekommen.
  • ja, das hattest du schon beschrieben in folgendem thread:
    https://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-posts/topic/versclimmerungsantrag/
    der rollstuhl wird wohl den ausschlag fürs "ag" insbesondere gewesen sein.
  • Glaub ich nicht,dass der Rolli ausschlaggebend war. Als der erste Antrag abgelehnt wurde,wußte das VA schon davon.
    Erst auf meinen Widerspruch hin bekam ich "aG".
    Begründung: Durchsicht versorgungsärztlicher Dokumente

    Und, was haben die dann für den ersten Bescheid "durchgeschaut" ?
  • @Othello
    Bei der "1. Durchsicht" sitzen meist nur Sachbearbeiter dran, die nach einer Art Katalog entscheiden.
    Wird ein Widerspruch eingereicht, werden die Unterlagen oft an einen Arzt weitergereicht.

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