Pflicht teuren Aufzugsnotruf einzubauen mit Notrufzentrale (24h Erreichbarkeit)

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Ich stelle die Frage für meine rollstuhlfahrende Mutter im Rentenalter, die im eigenen Haus eine mittlerweile barrierefreie Wohung im Obergeschoss bewohnt, die sie durch einen Aufzug erreicht.

Nun sagte man ihr bei der letzten Aufzugswartung, dass ab spätestens 31.12.2020 ein standardisierter, per Piktogramm gekennzeichneter Notrufknopf im Aufzug installiert werden muss, der an eine Zwei-Wege-Kommunikationsanlage angeschlossen ist, unter der eine 24h täglich erreichbare Notrufhotline geschaltet sein muss. Wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden, muss der Aufzug stillgelegt werden. Der derzeitig verbaute Klingelknopf (im Haus hörbar) reicht nicht.

Meine Eltern haben sich nun ein Angebot einer solchen Notruffirma für Aufzüge eingeholt, das nicht nur eine immense Summe für den Einbau der Anlage sondern vor allem auch für den monatlichen Betrieb und die Erreichbarkeit der 24h-Notrufzentrale vorsieht - kaum zusätzlich zu stemmen für zwei Rentner.

Ich gehe davon aus, dass meine Mutter nicht die einzige Rollstuhlfahrerin mit Personenaufzug im eigenen Haus ist, die nun vor diesem Problem steht. Wie gehen andere damit um? Gibt es evtl. doch Ausnahmeregelungen für ausschließlich selbst genutzte Aufzüge (dieser wird nur für zwei Personen verwendet, es könnte sichergestellt werden, dass die jeweils andere Person immer in Rufweite ist, wenn der Aufzug genutzt wird), wenn ggf. bestimmte Auflagen erfüllt werden?

Vielen Dank im Voraus fürs Lesen und alle Antworten!

Antworten

  • Ja Tochterkind, ein ähnliches Problem hatte vor etlichen Jahren ein Freund in seinem Haus. Ausnahmen gab es nicht. Beim Problem Notrufknopf denke ich an meine Lebenslage. Ich habe eine Notrufanlage des Roten Kreuzes. Da lassen sich neben der Anlage auch weitere Funkknöpfe im Haus anschließen. Die 'Gegenseite' ist 24 Std. durchgehend besetzt. Bei Anruf kann man sein Problem schildern und das RK veranlasst die notwendigen Schritte (Aufzugfirma, Feuerwehr, ...). Dort sind auch entsprechende weiteren Nummern, Hinweise usw. hinterlegt. Vielleicht kann vor Ort eine Bratung hilfreich sein und den Kostenberg wegnehmen.
    Die Anlage wird von der Pflegeversicherung bezahlt.
    Viel Erfolg wünscht waldi
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  • @ Waldi14: Danke! Das ist vielleicht eine Idee. Meine Mutter hat derzeit zwar noch keinen Hausnotruf, aber wenn der tatsächlich als Aufzugsnotruf doppelgenutzt werden könnte UND von der Pflegeversicherung gezahlt würde, wären da ja quasi zwei Fliegen mti einer Klappe zu schlagen.

    @ jenner: ja, Pflegestufe ist vorhanden. Meine Mutter versucht nur normalerweise, so wenig in Anspruch zu nehmen, wie möglich, solange es dank in der Nähe lebender Familie auch noch anders geht.

    Falls dennoch noch jemand für den konkreten Fall des Aufzugs Erfahrungen beisteuern kann, bin ich weiterhin dankbar.
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