Platformlift für Rollstuhl und Haustür.... zulässig wenn´s eng wird ?

Ich hätte gern für meine rollstuhlgebundene Tochter, Pflggr.5 einen Platformlift, in einem Mietshaus mit 4 Wohnungen. Im EG 2, und im OG 2. Wir wohnen im EG haben aber 4 Stufen zu überwinden. Bis vor ca. einem Jahr waren die kein Problem, da meine Tochter mit Hilfe laufen, und Treppe steigen konnte.Vor einem Jahr bekam ich die Diagnose Darmkrebs mit Chemotherapie, und sie mußte notfallmäßig in eine Pflegeeinrichtung. Nun ist zu einen die Pflege da so schlecht, das sie nicht nur das Laufen, sondern auch das stehen verlernt hat. Zum anderen hab ich zwar durch die Chemotherapie ( hoffentlich ) den Krebs besiegt, aber die Folgen der Chemo sind bei mir so heftig, das sie mich zum Frührenter machen, und ich meine Tochter nicht mehr so versorgen kann wie vorher. Damit wir sie zumindest an den Wochenden nach hause holen können, brauchen wir einen Platformlift. Der Vermieter hat nix dagegen, der einzige Haken wird das kleine Treppenhaus sein. Wenn der Platformlift unten be oder ent -laden wird, blockiert er die Haustür..... bzw. er kann nur be oder entladen werden, wenn die Haustür offen steht. So kommt die FRage auf, ab das so überhaupt zulässig ist. Anfragen bei Liftherstellern verliefen bis jetzt merkwürdig.... wir sollten erstmal einen Bauantrag stellen, das Bauamt sagt jedoch das das nicht nötig wäre. Wie ist das nun... Frage an die Experten !

Nachtrag... natürlich kann man so ein Problem auch mit einem DEckenlift lösen. Blöder weise ist die Deckenhöhe jedoch so niedrig, das 2 Anbieter bereits abgesagt haben. Wir haben zwar für Notffälle schon ein Scalamobil, mit dem man den Rollstuhl auch die Treppe hoch bekommt. Blöder weise habe ich jedoch noch niemenaden gefunden, der sich Zutraut das Ding zu bedienen wenn ich mal nicht kann, und ich bin durch die Folgrn der Chemotherapie mitunter so platt, das ich es mir nicht immer zutraue. Daher die Frage ob das mit einem Plattformlift zu lösen ist.

😀 Helmut