Hallo, liebes myhandycap - Team; es geht um die Kostenfrage bei einem Feuerwehreinsatz

Ich musste wegen Schimmel in die 5te Etage im gleichen Wohnhaus ziehen und musste die Feuerwehr rufen, weil ich um 23 Uhr wegen Aufzugsausfall nicht mehr in die Wohnung kam (ich bin querschnittsgelähmt). Mein Vermieter macht Theater, weil er eine Ablehnung der Kostenübernahme meiner Krankenkasse verlangt, obwohl dies doch Privatkosten sind. So die Kasse bei einem Anruf. Kann mein Vermieter dieses Schreiben verlangen? Alle diesbezgl. Unverschämtheiten der AVV (wie null Aufforderungsschreiben vorab oder bis zur Mahnung der Feuerwehr und erneutem Aufsuchen der Mietersprechstunde meinerseits warten und dann behaupten dass der mir von der Kasse aufgetragene Weg via Fax der Rechnung wg. angeblichem Datenschutz ja nicht ginge und die KK mich darum doch nochmal kontaktieren wollte) hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Die Sache hab ich nach Mahnung der Feuerwehr gezahlt und mit entsprechendem Brief zur Erklärung von der Miete abgezogen. FOLGE: Mahnung der AVV wegen fehlender Betriebskosten mit ganzen 7 Tagen Zeit zum Ausgleich. Anders ging es aber nicht zu regeln, weil ich sonst keinen Cent davon je wiedersehe und als HartzIV- Empfänger nicht dafür aufkommen kann. Bitte helft mir! Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für all' Eure Mühen.
Herzliche Grüße
Michael Rupprecht

Antworten

  • Hallo Michael,
    ein paar Absätze im Text würden es lesbarer machen, mal nebenbei angemerkt

    Der erste Fehler war daß DU die Feuerwehr gerufen hast. Folglich bist du der Auftraggeber unabhängig von der Ursache.
    Du hättest versuchen müssen über den Notdienst der Aufzugsfirma oder des Vermieters Abhilfe zu bekommen.

    Natürlich kann der Vermieter das Schreiben verlangen, er muß ja wissen wo für er zahlen soll.
    Einfach das Geld bei den Umlagen einbehalten kann schwerwiegende Folgen haben.
    Schau daß du dich mit dem Vermieter gütig einigst und gebe ihm was er verlangt.
  • Hallo Idur65

    Da hast Du natürlich Recht. Werde jetzt Absätze einfügen. 😃

    Das Problem war, dass ich mich über den Notfallknopf gemeldet hatte (ein paar Tage vorher war der Aufzug schon mal kaputt) und mir da mitgeteilt wurde, ich solle die Feuerwehr anrufen.

    Der Verwalter hier hatte keine Notfallnummer und hat eine Zahlungsmoral, die an Unverschämtheit grenzt. Wäre es nicht so eine unendlich lange und unglaubliche Geschichte, würde ich sie hier reinsetzen. Die haben mich unglaublich betrogen und mit zig tausend Euro Schimmelschaden sitzen lassen. Aber das ist ein anderes Thema. Jedenfalls konnte man die Verwaltung nicht kontaktieren und ich saß bei ziemlicher Kälte vor der Tür und kam nicht rein, um meine Tiere zu versorgen.

    Schriftlich habe ich null Aufforderung von dem Verwalter erhalten, sondern erst nachdem die Mahnung kam und ich wieder in der Mietersprechstunde war, hieß es, dass wegen Datenschutz keine Auskunft blabla.
    Ich hatte aber schon bei der ersten Rechnungsstellung seitens der Feuerwehr (die ich natürlich persönlich abgegeben habe), sofort als ich zuhause war bei der Kasse angerufen, die es lächerlich fand, eine Ablehnung zu verlangen für Kosten, die privater Natur seien. Ich sollte die Rechnung schicken und würde die Ablehnung bekommen.

    So bin ich am selben Tag wieder in die Sprechstunde und hab die Faxnummer mit den entsprechenden Infos der Verwaltung genannt.
    Erst über 6 Wochen später - nach einer Mahnung mit entsprechenden Mahngebühren - hieß es dann (beim dritten diesbezüglichen Sprechstundenbesuch bei der Vermietung), dass meine Krankenkasse auf Datenschutz pocht und sich angeblich noch mal bei mir melden wollte diesbezüglich (als wenn die einem wegen so einer Sache noch nachrennen würden).

    Ich frage mich nur:
    Wer hat der AVV das mit dem Datenschutz mitgeteilt? Die hatten lediglich diese Faxnummer und keinen Telefonkontakt.
    Ausserdem hätte man mir diese Ablehnung sicherlich zugesendet. Zumal mir ja genau dieses Vorgehen empfohlen wurde. Alles wäre erledigt gewesen

    Übrigens hatte ich vorab auf Mahngebühren hingewiesen wegen schlechter Erfahrungen. Mehrere Häuser hatten das Aufzugsproblem (neben Dutzenden Anderen) und begleitend zu der Einbehaltung der Miete habe ich auch ein Schreiben persönlich abgegeben und mir den Empfang bestätigen lassen, indem ich ausführlich erklärt habe, warum ich was einbehalte und so weiter.

    Herzliche Grüße
    M.

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