Meine jüngste Tochter braucht eine Helmtherapie die meine Kasse aber nicht zahlen wil .verzweifelt

Gibt es irgend welche Hilfen ,damit meine Tochter die helm Therapie machen kann ohne selbst zu zahlen oder vors Gericht gehen zu müssen ..

Antworten

  • Einihe Krankenkassen übernehmen die Kosten bis zum 15 Lebensmonat.
    Ansonsten gilt:
    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/75675/Kopforthese-keine-Kassenleistung
    Es gibt sonst keine Hilfen die mir bekannt sind.
  • Ja leider war ich so weit auch schon und die Therapie würde mich so um die 1,819 Euro kosten die ich mir aber nicht leisten kann .. meine Tochter ist mit einem hirninfakt auf Die Welt gekommen und sie hat auch eine Pflegestufe.. leider sieht die kk es nicht als Behinderung an das meine Tochter so schwer krank ist .. aber danke für die Hilfe.
  • Die Helmtherapie gehört nicht zum Leistungskatalog der KK. Es gibt auch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu. Hier wäre also der Rechtsweg erforderlich. Die Klage beim ST ist zwar kostenlos, um erfolgreich zu sein, braucht man aber einen gescheiten Anwalt, dessen Zusatz-kosten nicht über die Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Insofern sind die Anwaltskosten, selbst bei Erfolg, höher als der Streitwert.

  • Hallo Hope19,

    wenn ein Arzt die Helmtherapie verordnet hat, solltest du zu einen gegen die Ablehnung der Krankenkasse Wiederspruch einlegen. Lehnt die KK weiter ab, solltest du gegen die Krankenkasse klagen. Das ist fürs erste nur eine Schreiben an das Sozialgericht. Zum anderen solltest zu die Kostenübernahme über die Eingliederungshilfe beantragen. Da wird das ganze ggf. vom Gesundheitsamt geprüft... und man prüft eure Vermögens u. Einkommensverhältnise. Ich habe auf diese Weise einige Hilfsmittel für meine Tochter bekommen, die die KK nicht zahlen wollte. Die Eingliederungshilfe ging in Vorleistung und holte sich das Geld .. wenn unsere Klage Erfolg hatte, von der KK wieder. Einen Anwalt habe ich dafür nicht gebraucht. Wenn.. dann solltest du einen Fachanwalt für Sozial u. Verwaltungsrecht nehmen.

    😀 Helmut


  • Natürlich kann gegen eine Ablehnung geklagt werden, sind wir aber mal ehrlich, bis die Klage entschieden ist braucht es keinen Helm mehr weil das Kind dann in einem Alter ist wo die Helmtherapie kaum mehr oder keine Wirkung mehr zeigt.
    Vielleicht sollte man etwas mehr realistisch sein als wunschdenken haben.

    Eine Möglichkeit wäre die KK zu wechseln in eine die die Therapie übernimmt.
  • idur65 hat geschrieben:
    Natürlich kann gegen eine Ablehnung geklagt werden, sind wir aber mal ehrlich, bis die Klage entschieden ist braucht es keinen Helm mehr weil das Kind dann in einem Alter ist wo die Helmtherapie kaum mehr oder keine Wirkung mehr zeigt.
    Vielleicht sollte man etwas mehr realistisch sein als wunschdenken haben.

    Eine Möglichkeit wäre die KK zu wechseln in eine die die Therapie übernimmt.


    Vor allem sollte man all seine Möglichkeiten nutzen ! Damit während der Klagezeit gegen die KK kein Schaden entsteht, gibt es ja die Möglichkeit über die Eingliederungs..bzw. Sozialhilfe. Bis man eine KK gefunden hat die die Kosten tasächlich übernimmt.. und nicht nur zu Werbezwecken Sprüche klopft... dauert es auch.

    😀 Helmut
  • Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in § 54 SGB XII aufgeführt. ... Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach § 56 SGB XII, nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben.
  • Ja Ja Rudi,

    genau solche Paragraphenreiter trifft man als Sachbearbeiter auf dem Amt auch. Da gibts schon noch andere Paragraphen die greifen können. Damals hat mich mal ein Sachbarbeiter gefragt, wo im SGB denn sowas stehen würde. Ich hab ihm angeboten, das wir zusammen zu seinem Vorgesetzten... oder direkt zum OKD gehen, und er dem dann erklären kann das er sowas nicht weis.....

    😀 Helmut
  • Ich wollte nur klar stellen daß Eingliederungshilfe nicht viel mit dem hiesigen Problem zu tun hat.
    Ich bin wahrlich kein Paragraphenreiter.
    Mit falschen Illusionen ist aber niemanden geholfen.
    https://www.betanet.de/eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen.html
  • Je nach dem wie ausgeprägt die Verformung des Kopfes ist, können dadurch später Probleme auftreten = der Mensch ist von Behinderung bedroht..... und hat Anspruch auf Leistung.

    sons noch Fragen Rudi ?

    um noch auf die eigentliche Frage zurück zu kommen... gibt es Stellen die helfen ohne klagen zu müssen ?=

    Es gibt Stiftungen die helfen, wenn nachgewiesen ist, das tatsächlich niemand sons zahlt. Die erwarten dann wohlmöglich das man einen Widerspruchsbescheid von der KK = Wiederspruch eingelegt hat. So gesehen solte man alle Möglichkeiten nutzen !

    😀 Helmut
  • Nö, ich hatte keine Fragen.
    Wäre die Verformung lebensbedrohlich nachweisbar ausgeprägt würde die Kasse auch zahlen.
    Ob ein entsprechendes Gutachten vorliegt ist nicht bekannt.
    Theorie und Praxis sind zweierlei.
  • Meine Maus ist jetzt 9 Monate alt und hat eine Pflegestufe 3.. sie hatte wie gesagt einen Hirninfakt gleichzeitig hatte sie eine lungen und Blut Vergiftung.. zum allem übel kommt auch noch epileptische Anfälle und eine Herzinsuffizienz..

    Leider ist sie nicht auf dem Stand eines normal entwickelten Kindes.. Ich kann sie nur immer wieder umlagert das ändert aber leider nichts das meine Tochter eine Schädel Deformation hat.

    Ich danke euch allen für die super Tipps ..