Unterstützung in der Schweiz?

MoKa
MoKa
bearbeitet 8. Apr 2021, 00:12 in Sinnesbehinderungen
Hallo zusammen,

Ich bin Schwerbehindert und lebe in Deutschland. Würde gerne in die Schweiz umziehen und dort arbeiten.

Wie sieht es mit den Krankenkassen aus? Wer zahlt die medizinischen Aufwände und technischen Hilfsmittel für meine Hör- und Sehbehinderung?

Danke!

Antworten

  • Hallo,
    meiner Erfahrung nach bekommt man ohne weiteres eine Aufenthaltgenehmigung B (für ein Jahr), wenn Du dort einen Arbeitsplatz gefunden hast und einen Arbeitgeber vorweisen kannst. Ohne Arbeitsplatz habe ich meine Zweifel, ob man eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt.
    Die Schweizer Krankenkasse ist unabhängig vom Einkommen - wenn man eine Vorerkrankung hat, ist - ebenfalls meiner persönlichen Erfahrung nach, nur die sogenannte "obligatorische Krankenkasse" möglich, also keine Zusatzversicherung. Mein Sohn mit einer ADHS und ich mit einer früheren Krebserkrankung, konnten uns jedenfalls nur so versichern.
    Ich empfinde, das Sozialsystem in der Schweiz um einiges härter als in Deutschland, z.B. besteht für medizinische Leistungen, (Arztbesuch, Medikamente) eine 10%ige Selbstbeteiligung. Was eine Krankenkasse für Deine Seh- und Hörbehinderung übernehmen würde - weiss ich nicht. Ganz allgemein werden keine Kosten für Brillen und Zahnbehandlungen übernommen. Aber sicher gibt es da auch Erkrankungen, die eine Ausnahme darstellen.
    Das sind "weiche Fakten" aus meinen Erfahrungen, vielleicht können Dir Schweizer genaueres schreiben.
    Alles Gute
    Tündi
  • Hallo Tündi,

    Vielen lieben Dank für die Antwort! Die Info bringt mir schon mal weiter.

    Vielleicht hat der eine oder andere Schweizer im Forum weitere Fakten.



  • hallo MoKa

    Ein Umzug ist immer mit vielen Vorbereitungen vollgepackt, umso mehr eine bestehende Behinderung dazu,- mit kommt. Hut ab, das du diese Hürde auf dich nimmst.

    Gerne würde ich dir etwas Massgeschneidertes vorschlagen, jedoch bekomme ich von hier in der Schweiz lebendenden Deutschen keine brauchbaren Antwortenn. Alle sind nicht behindert.

    Wenn du bereits schon weisst, welchen Wohnkanton du bevorzugst, so nimmt Kontakt mit der SVA (Sozialversicherungsanstalt) auf. Sicher berat dich welches Vorgehen du angehen musst.

    Wünsche dir gutes Gelingen
    Kohlrabi