Begutachtung des MDK eines Pflegegrades
Vor einer Woche kam auch eine Dame vom MDK zu uns Hause, gleich mit den Worten, ich führe hier eine neues Gutachten durch, so dass mein altes kein Bestandsschutz mehr hat. Nach einigen frechen Fragen und dummen Anmerkungen was ich noch alles kann, sagte sie gleich ohne Luft zu holen---- falls ich Widerspruch gegen ihre Begutachtung einlege,würde dieser nicht fruchten????
Beste Antwort
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Dankeschön für deine Antwort ,ist aber alles schon längst erledigt, pflegegrad 4 unbefristet erhalten.
Ja, die Dame war vom MDK
Gruß malutki
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Antworten
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malutki hat geschrieben:Hallo malutki,
...Nach einigen frechen Fragen und dummen Anmerkungen was ich noch alles kann, sagte sie gleich ohne Luft zu holen---- falls ich Widerspruch gegen ihre Begutachtung einlege,würde dieser nicht fruchten????
Was stört dich daran? Wenn du einen Verschlimmerungsantrag gemacht hast, dann ist das selbstverständlich, dass MDK die aktuelle Situation neu begutachten muss. Die alte Begutachtung ist nun nicht mehr relevant. U.U. kannst noch froh sein, wenn dir das nicht in die Rechnung gestellt wird, falls doch keine Verschlimmerung eingetreten ist. Ansonsten kannst ja Wiederspruch einlegen. Na ja, freche Fragen und dumme Bemerkungen sind meist die Ansicht des Betrachters. Lass dich dadurch nicht beirren/entmutigen. Vielleicht braucht sie das für ihr Ego. Einfach schön bei der Wahrheit bleiben, dann erreichst du das, was dir zusteht...
Alles Gute!
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malutki hat geschrieben:
---- falls ich Widerspruch gegen ihre Begutachtung einlege,würde dieser nicht fruchten????
Hallo malutki,
bitte warte den Bescheid deiner Pflegekasse ab, erst dann kannst du widersprechen. Wie du das anstellen kannst erfährst du u.a. hier:
https://www.widerspruch.org/widerspruch-mdk/
LG, Frank
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Dein Link zeigt ein Beispiel eines Widerspruchs gegen den MDK wegen Arbeitsunfähigkeit.
Ich schlage folgenden Link vor:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/widerspruch/
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Nach dem Widerspruch wird eine Neubegutachtung veranlasst.
Du solltest dir noch weitere gute Argumente zur Erhöhung des PG überlegen.
Ein Blick in die Begutachtungsrichtlinien des MDK kann dabei nützen, man kann sich damit gut auf den Besuch vorbereiten:
https://www.mds-ev.de/richtlinien-publikationen/richtlinien-grundlagen-der-begutachtung/pflegebeduerftigkeit.html
LG, Frank
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Wenn dem Widerspruch statt gegeben wird! 😉
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idur65 hat geschrieben:
Wenn dem Widerspruch statt gegeben wird! 😉
Das ist so nicht richtig:
Wenn die Pflegekasse dem Widerspruch "statt gibt" , hilft sie ihm ab, es erfolgt ein Abhilfebescheid und der höhere PG wird anerkannt.
Kann dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, muss eine Neubegutachtung (siehe dazu Begutachtungs-Richtlinien – Bri, Punkt 3.2.6) durchgeführt werden.
Wird auch danach dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden.youdoright68 hat geschrieben: Nach dem Widerspruch wird eine Neubegutachtung veranlasst.
Hier hätte ich besser geschrieben, dass es in den meisten Fällen so abläuft.😃
LG, Frank
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Nun Danke ich euch allen erst einmal und werde mich wohl oder übel in geduld fassen. 👿 😳
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Youdoright68 hat geschrieben:
Nach dem Widerspruch wird eine Neubegutachtung veranlasst.
LG, Frank
Die Aussage ist einfach falsch, mehr gibt es dazu nicht zu sagen!
Den richtigen Weg hast du nach meiner Eingabe beschrieben!
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idur65 hat geschrieben: Die Aussage ist einfach falsch, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.Youdoright68 hat geschrieben:
Hier hätte ich besser geschrieben, dass es in den meisten Fällen so abläuft.
LG, Frank
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Hallo ihr lieben,
Heute bekam ich Antwort von meiner Krankenkasse, das mir Rückwirkend ( seit Antragstellung) der Pflegegrad 3 Zugesprochen wurde, ohne Befristung oder Nachprüfung. 😆
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Na siehste, hat sich doch gelohnt, Glückwunsch!
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Hallo zusammen , und nun wurde mir seit Dezember 2021 Pflegegrad 4 zugesprochen,
leider neuen Lungenkrebs ( 5,4 cm) im linken Unterlappen gefunden und eine hochgradige
Aortenklappenstenose
Nun sind sie am rätseln was zu erst gemacht werden soll, vermutlich die herzklappe Minimalinwasiv mit TAVI, OP hat der Anesetist kadegorisch abgelehnt.
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Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel
Gib Alles, bloß nicht auf!
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Hallöchen, ich bin Peter, und neu hier. Also bitte meine Layoutfehler nicht gleich zerrupfen.
Da ich das Thema nach neun Jahren Dialyse mit anschliessender Nierentransplantation nur all zu gut kenne, möchte ich die aus meiner Sicht wichtigen Punkte ergänzen. Ich fürchte, Du? hast mit dieser Gutachterin ausgesprochen Pech gehabt. Daher ist es unabdingbar, eine zweite Person als Zeugen oder Zeugin dabei zu haben, ein Gesprächsprotokoll anzufertigen, und sich das hinterher gegenzeichnen zu lassen. So werden Missverständnisse vermieden. Falls aber Alles schief geht, der Widerspruch auch wurde abgelehnt, solltest du unbedingt Klage einreichen bei dem örtlichen Sozialgericht. Häufig geben die Kassen dann nach, weil du dich wehrst und kämpfst für Das, was dir zusteht. Eine solche Klage ist durch alle Instanzen, ausser beim BSG Bundessozialgericht, wo auch Anwaltszwang herrscht, was für alle Untergeordneten nicht gilt, kostenlos. Helfen dabei tun die Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen in den Amtsgerichten. Solltest du aber gerne einen Rechtsbeistand wollen, dann suche einen Fachanwalt für Sozialrecht. Falls das Geld dafür zu knapp ist, kannst du dir beim Amtsgericht einen kostenlosen Rechtsberatungsschein für solch einen Anwalt holen. Dabei nicht den aktuellen Leistungsbescheid vom Sozialamt vergessen.
Noch Eins: War diese Gutachterin vom MDK selbst, kannst du dort anrufen und dich beschweren mit der anschliessenden Bitte für einen neuen Termin mit jemand anderem.
Und jetzt viel Erfolg!!!!
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Hallöchen Gustav,
wie ich zu Beginn meines Kommentars erwähnte, bin ich neu hier im Forum, und habe, als ich den Beitrag schrieb, nicht auf die letzten Posts geachtet, und somit nicht gemerkt, dass das Thema längst geklärt ist. Aber sicher kann mein Beitrag für den einen oder die anderen Userinnen und User nützliche Informationen geben, denn der ewige Streit mit den Kassen und Behörden endet nie.
L. G.,Peter
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