Moin, habt Ihr Erfahrung m prof. Zahnreinig. nach § 22a SGB V bzgl Vorsorge,Gefahr d. Parodontose ?

Die neue Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Richtlinie nach § 22a SGB V) ist damit gemeint. Wer hat mit der Umsetzung schon Erfahrungen gemacht? Nun hat die ZÄ unter dem Zahnfleisch noch Zahnstein festgestellt, den sie nur mit profess.. Zahnreinigung entfernt bekommt. Parodontose soll verhindert werden, (hatte ich schon mal). Also wäre es Verhinderung von schlimmeren Erkrankungen.. Die BARMER hat von dem Beschluss noch nichts gehört und schreibt die üblichen Nichtleistungen für Normale...Wäre super, wenn ich Hilfe bekommen könnte. DANKE