Unser Mieter braucht für sein rollstuhlgerechtes Fahrzeug einen eigenen, besonders großen Parkplatz.

Kann ich als Vermieter bei der Herstellung eines gesonderten Parkplatzes einen Zuschuss er halten? Woher?

Antworten

  • Das kann ich dir nicht beantworten. Der Behinderte kann aber einen Rollstuhlparkplatz auf öffentlichem Grund, also der anliegenden Strasse bei der Stadt beantragen. Nach Prüfung des Einzelfalles kann ein solcher eingerichtet werden. kennst du bestimmt, da ist dann ein Schild mit Ausweisnummer angebracht.
  • Du kannst für den Stellplatz separat Miete verlangen. 30..50€ dürften üblich sein. In München City auch durchaus 200.
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  • Wenn der Stellplatz auf öffentlichen Grund von der Stadt eingerichtet wird, kann der Vermieter natürlich keine Miete verlangen. Dann hat er ja auch keine Kosten.
    So ein Platz wird aber nur eingerichtet, wenn es auf öffentlichem Grund nicht genug allgemein verfügbare Plätze gibt und es auch nicht möglich ist, auf dem Grundstück einen Platz einzurichten. Außerdem muss eine aG vorliegen.

    Richtet der Vermieter für einen Mieter auf dessen Wunsch einen Stellplatz ein oder ist er von vorne herein Bestandteil der Mietsache, kann er dafür Miete verlangen. Der Vermieter muss auch prüfen, ob das baurechtlich überhaupt möglich ist (Bebauungsplan) und ob es ggf. Die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung gibt. Für Barrierefreie Aufrüstungen sind die Behörden da recht liberal. Dito für einen temporären Stellplatz für den Pflegedienst.
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