60% Erwerbstätig, mehr ist aufgrund psychischer Krankheit nicht möglich. IV möglich?

Ich arbeite seit 12 Jahren nur 60%. Mehr war aufgrund diversen psychischen Problemen nie möglich. Hätte ich Anspruch auf eine IV-Rente für die "restlichen" 40%?

Antworten


  • hallo Dita

    sofern du dich vor 12 Jahren bei der IV angemolden hast, ja. Ansont kaum. Die IV nimmt das Datum seit deiner Anmeldung auf Leistungen.

    Deine Arbeitsunfähigkeit der fehlenden 40% müssen ärtzlich bestätigt sein!

    Gruss
    Kohlrabi


Diese Diskussion wurde geschlossen.