Kündigungsschutz auf Grund von fehlendem Integrationswillen auch in der Probezeit?

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Hallo.

Evtl. ist die Überschrift nicht ganz hilfreich, aber ich versuche mal meine Problematik zu erklären:

Seit 2,5 Monaten in einer unbefristeten Beschäftigug beim Bund. GdB 50% (ADS, koknitive Einschränkungen)
Zu Beginn der Anstellung wurde eine Personal/Vertrauensärztliche Untersuchung angefertigt.
Die Ergebnisse sind nun eingetroffen und ich darf, laut diesem Gutachten:
- Kein Dienstfahrzeug (Pkw) fahren (obwohl ich eine abgeschlossenen Ausbildung zum Berufskraftfahrer habe.
- Keine Arbeiten mit Eigen- und Fremdgefährdung ausführen.
- Keine Einzeltätigkeiten
- Übersichtliche und nachvollziehbare Arbeitsabläufe

Den ersten Punkt kann ich umgehen, in dem ich mit meinem privaten PKW fahre.
Aber die 3 weiteren Punkte qualifizieren mich wohl bestenfalls für eine Behindertenwerkstatt (ich will hier keinesfalls diese Werkstätten schlecht machen).

Die Untersuchung selbst, ist sehr merkwürdig abgelaufen. Nachdem ich mich zu grundlegenden Fragen geäußert habe, wurde ich forsch angegangen, wie ich denn noch im Besitz eines Führerscheins sein kann? Ich dürfte überhaupt nicht mehr fahren und wie man mich noch auf die Straße lassen könne und weitere Vorhaltungen und Verurteilungen. Ich war geschockt. Es fand noch keine Untersuchung statt, nix. Nach nicht mal 5 min. anwesenheit wurde ich beledigt und diskriminiert... Zum Glück gibt es eine Schweigepflicht.
Da ich mit einem Gegengutachten wohl keinen Erfolg haben werde, da es sich bei dem ausstellenden ärztlichen Dienst ebenfalls um ein Bundesamt handelt, würde ich jetzt gerne Gegenmaßnahmen einleiten.

Zuerst habe ich einen Termin bei meinem Arzt.
Dann hatte ich die Überlegung einer Kündigungsschutzklage, aber die Möglichkeit besteht scheibar erst nach 6 Monaten.
Die passende ZDV (A-1473/3) sagt aus: Für alle beteiligten Stellen und Personen besteht die Verpflichtung, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der vorhandenen Möglichkeiten die Anliegen der schwerbehinderten Menschen unvoreingenommen im Sinne der Inklusion aufzunehmen. Soweit eine Rechtsnorm der Verwaltung bei ihren Entscheidungen ein Ermessen einräumt, sind die Interessen schwerbehinderter Menschen bei der Ausübung des Ermessens besonders zu berücksichtigen.

Fällt Euch noch was ein?


Antworten

  • Du kannst eine Beschwerde gegen den Verwaltungsakt (Personal/Vertrauensärztliche Untersuchung ) einreichen und durch gute Begründungen versuchen zu widerlegen, mehr aber auch nicht.
  • Me
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    Ich danke Dir.
    Das habe ich intuitiv noch am selben Tag gemacht, an dem ich das Schreiben erhalten habe.
    Dann muss ich jetzt wohl mal abwarten.


  • Hallo Me,
    da wird womöglich auch eine Beschwerde nichts bringen, weil es sich um Diagnosen handelt, die das nicht erforderlich machen. Einen Test hast du vielleicht gar nicht als solches erkannt😉
    Wenn du dich noch über das Verhalten des Vertrauenarztes beschwert hast, dann heißt es, du wärst nicht belastbar. Beim Bund muss man das aber sein. Ebenso ist dort wichtig die Aufmerksamkeit, die Konzentration und Kognition.
    Warum den gerade zum Bund? Willst du dich umbringen, oder willst du andere Umbringen? Alle übrigen Stellen gibt es auch außerhalb des Bundes. 😀
    Alles Gute!

  • Me
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    Ich bin kein Soldat!
    Ich habe mich nicht über das Verhalten des VA beschwert. Lediglich über die Voreingenommenheit und plumpe Abfertigung schon vor der Untersuchung.
  • "ich bin kein Soldat"
    der bund hat viele behörden und dienststellen - das muss doch nicht die bundesWEHR sein, eva! 😢
  • knorpelchen hat geschrieben:
    "ich bin kein Soldat"
    der bund hat viele behörden und dienststellen - das muss doch nicht die bundesWEHR sein, eva! 😢

    @Knorpelchen
    Ach ja? Me hat ja nicht geschrieben welchen Bund; ich habe sicher nicht an den Schlüsselbund gedacht, eher an Ehebund ???? Oder warum habe ich dann geschrieben, dass alle andere Tätigkeiten auch außerhalb des Bundes gibt?
    Warum muss den eine Behörde sein, wenn man die gleiche Arbeit auch außerhalb des Bundes machen kann.
    Tja, das Denken will gelernt sein, man weiß ja gar nicht, wie man denken soll, dass man dir Recht macht: mit Logik hat das nichts mehr zu tun. Logik, d.h. bei falschen Angaben gibt es falsche Schlussfolgerung, bei unvollständigen Angaben eben unvollständige Antworten…10 Finger minus 1 sind immer noch 9, die auf dich zurück zeigen.

    @Me,
    in seltenen Fällen kann auch ein Wechsel des Beurteilers in Betracht gezogen werden. Bin ich mir aber nicht sicher, dass du die Voreingenommenheit begründen/belegen kannst, wenn du nicht einmal weißt, dass „die Voreingenommenheit und plumpe Abfertigung“ als eine bestimmte Verhaltensweise beschrieben wird. Also hast du dich über die Verhaltensweise des VA (oder seiner Mitarbeiter) beschwert. ???? Wenn es auch wahrheitsgemäß ist und noch so ungerecht zu sein scheint, kann er doch alles abstreiten oder so auslegen, dass du nicht belastbar bist. Er ist der Fachmann…
    Leider greifen auch Fachleute manchmal zu unbeliebten Abwehrmechanismen; bald kann man zum Arzt - auch ohne kognitive Dissonanz - nur noch mit einer Begleitperson gehen, die dann als Zeuge gilt. Mit dieser Diagnose ziehst du aber den Kürzeren.
    Siehe auch so, dass eine Arbeitsstelle auch keinen Spaß machen kann, wenn man um sie streiten muss. Fakt ist, dass man dich dort nicht haben will. Nicht so schlimm, du magst auch nicht Jeden. Ich wünsche Dir, dass du was Passendes findest, wo die Erwartungen/ Anforderungen nicht so hochgesteckt sind… lg