Kann mein Außenarbeitsplatz gekündigt werden?

Ich wohne in Unterfranken und bin leider seit Januar 2019 in der WfbM, weil ich auf einer Förderschule für Geistig Behinderte war und ich keine Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt hatte. Ich war in meiner Schulzeit 1 Jahr lang bei der IFD und hatte kein Erfolg gehabt, weil ich zu langsam gearbeitet habe.

Jetzt habe ich vor, durch eine Maßnahme der WfbM auf dem 1. Arbeitsmarkt zu kommen. Wenn ich auf dem 1. Arbeitsmarkt bin, bin ich trotzdem in der WfbM gemeldet.

In meiner Werkstatt hat eine Auszubildene Ergotherapeutin (2. Jahr) ein Praktikum gehabt. Sie hat gestern ihr Praktikum beendet und ich habe sie klargemacht. Ich finde sie sehr hübsch und sympatisch und sie hat mir deutliches Interesse gezeigt, wenn wir alleine waren. Leider darf man mit den Praktikanten, Azubis, Bufdis, Therapeuten oder mit den Gruppenleiter keine Beziehung führen, weil sonst die Kündigung droht. Ich möchte die Beziehung verheimlichen und sie nur Privat ausüben.

Was passiert aber, wenn ich irgendwann z.b von einem Gruppenleiter erwischt werde und ich aber ein Außenarbeitsplatz habe. Wird er mir gekündigt, weil ich noch bei der WfbM gemeldet bin?


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