Recht auf Teilhabeleitung als Persönliches Budget bei seltener epileptischen Erkrankung

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Mir geht es um eine junge Frau, sie hat eine seltene epileptische Erkrankung. Sie bewältigt ansonsten ihr Leben und will wie alle am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Nach einem Anfall benötigt sie die Möglichkeit über ein Budget für Beförderung verfügen zu können. Sie kann in solchen Fällen nicht mehr allein nach Hause fahren und braucht ein Taxi oder Beförderungsunternehmen welches diese Leistung übernimmt. Andernfalls kann sie nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben, da sie sich diese Fahrten nicht selbst leisten kann und ihr Umfeld in der Regel überfordert ist. Sie selbst kann ihren Bedarf klar äußern und auch gegenüber Ärzten deutlich vertreten, allerdings nicht mehr selbständig per Zug oder Bahn nach Hause fahren. Derzeit lern sie und das Arbeitsamt zahlt nur eine Heimfahrt in der Woche. Der bestehende Bedarf ist aber nicht auf diesen Rhythmus ausgerichtet, da Lebenswirklichkeit anders funktioniert.

Kennt jemand ein Beispiel, oder hat jemand eine Idee für einen Leistungsantrag
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