Müssen alle Eigentümer mit dem nachträglichen Bau eines Lifts einverstanden sein?

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In einem über 20 Jahre alten Gebäude mit 2 Stockwerken soll nun auf Antrag eines Bewohners ein Lift eingebaut werden. Die Eigentümer im Erdgeschoss sind dagegen. Was schreibt das Gesetz vor?

Antworten

  • Die Rechtslage in der Schweiz kenne ich nicht, bei uns müssen alle Eigentümer zustimmen.
    Einfach zur Beratung einen Anwalt aufsuchen oder mal im Netz schauen.
  • 😡
    Sehe gerade dss ich auf einer deutschen Seite bin. Aber trotzdem, vielen Dank für die Empfehlung. Gruss, Liting
  • Macht ja nichts, es sind auch viele Schweizer hier.
  • Hallo Lu Liting

    Schön das Du unser Forum/Community gefunden hast!

    Stockwerkeigentum Schweiz: Bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Bauteilen können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Gemeinschaft durchgeführt werden.
    Für bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Bauteil braucht es immer die Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer.
    Bei gemeinschaftlich beschlossen Umbauten, Sanierungen oder Anschaffungen müssen sich alle Parteien daran beteiligen. Das gilt selbstverständlich auch für die Betriebskosten und den Unterhalt für gemeinschaftliche Bauteile und Anlagen wie die Heizung oder den Lift.

    Frei verfügen dürfen Sie als Eigentümer über ihre eigene Wohnung und die dazugehörigen Nebenräume wie Keller- oder Dachbodenabteil. Dort dürfen Sie auch Umbauten vornehmen.
    Dieses «Sonderrecht» endet aber an der Wohnungstür bzw. am Fensterrahmen oder der Balkonbrüstung.
    Das Eigentum der Gemeinschaft darf nur mit dem Einverständnis der Miteigentümer genutzt oder verändert werden. Das betrifft zum Beispiel:
    - Fassade
    - Treppenhaus
    - Haustür
    - Gartensitzplatz
    - Dachterrasse

    Was die Gemeinschaft mehrheitlich beschliesst, das gilt!
    Über die Nutzung und Veränderung von gemeinsam genutzten Flächen und Räumen entscheiden die Stockwerkeigentümer gemeinsam. Dies tun sie meist im Rahmen einer Eigentümerversammlung. Diese beruft der Verwalter/Liegenschaftsverwaltung regelmässig ein.

    Bitte wende dich an euren Verwalter/Liegenschaftsverwaltung.

    Der Schweizer Stockwerkeigentümerverband unterstützt seine Mitglieder in der Beratung rund um das Thema Stockwerkeigentum - https://stockwerk.ch/home/

    Hoffe dir hiermit weitergeholfen zu haben und wünsche dir schöne Osterfeiertage.

    Beste Grüsse
    Claudia


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