Vorrübergehend Pflegestufe 2 bestätigt bekommen - wie geht es nun weiter ???

Guten Morgen zusammen,

ich heiße Christian und meine Mutter hat vor ca. 3 Wochen ihren 2. Schlaganfall erlitten. Leider ist der Schlaganfall nicht so glimpflich verlaufen wie der erste. Der linke Arm ist gelähmt und die Beine sehr schwach. Im Kopf ist sie zum Glück sehr klar. Wasser lassen klappt leider noch nicht kontrolliert. In der Reha wurde bereits ein Antrag auf "Leistungen der Pflegeversicherung" gestellt. Zum Einen wurde uns von der Sozialdienst Mitarbeiterin im Krankenhaus bestätigt das es einen Hocker für die Dusche gibt, einen schmalen Rollstuhl und Haltegriffe für die Toilette und Dusche.

Am Samstag haben wir dann einen Brief von der Krankenkasse zu dem Thema bekommen. Der Gutachter des MDK kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Sie erheblich beeinträchtigt (Pflegegrad 2)sind.
Wir sollen die Krankenkasse nun informieren, sobald die Reha beendet ist. Anschließend wird der MDK dann einen persönlichen Begutachtungstermin vereinbaren. Dieses Ergebnis würde die Krankenkasse uns dann auch mitteilen.
Bis zu diesem Termin würden ausschließlich Pflegesachleistungen übernommen.

Zu diesem Schreiben wurde uns noch ein "Antrag an die Pflegekasse der Krankenkasse" beigelegt. In diesem haben wir die Möglichkeit folgendes anzukreuzen:
"Erstantrag", "Höherstufungsantrag" oder "Ich wünsche eine individuelle Pflegeberatung". <--- Hier würden wir nun den Erstantrag eintragen.
Zusätzlich den Punkt: Ich beantrage:
"Sachleistung" "Geldleistung" "Kombinationsleistung" "Tages- / Nachtpflege" <-- Dazu schreibe ich gleich unten noch mal ausführlich meine Frage ***
Unten soll man seine Kontodaten angeben.

Auf dem 2. Blatt sollen wir, sofern meine Mutter privat gepflegt wird, die Pflegeperson eintragen und die Anschrift des behandelnden Arztes.

Nun zu unserer Situation und unserem Vorhaben. Meine Frau und ich haben 4 Kinder zwischen 1 1/2 Jahren und 10 Jahren. Wir haben vor 2 Monaten unser neues Eigenheim gekauft mit einem Nebenhaus wo meine Eltern einziehen sollen (ebenerdige Dusche, barrierefrei etc.). Den Mietern haben wir bereits auf Eigenbedarf gekündigt, der Umzug meiner Eltern steht für Anfang Juni an.
Es ist schon vor dem Schlaganfall so gewesen, dass meine Frau die Einkäufe, die Arztfahrten etc. für meine Eltern übernommen hat. Bei meinem Vater deutet sich eine Demenz an, weshalb er kein Auto mehr fährt. Dazu hatten beide vor dem Schlaganfall eine 50 bzw. 60% Schwerbehinderung eingetragen.
Jetzt seit dem Schlaganfall kochen wir für meinem Vater mit, Waschen die Wäsche, putzen die Wohnung etc. pp.
Dadurch das meine Mutter nun im Rollstuhl sitzt und sich nicht alleine anziehen kann, geschweige denn Wasser lassen kann etc. wird meine Frau noch deutlich mehr eingespannt werden. Das machen wir auch gerne, aber generell sollte da ja irgendwo zumindest der Aufwand ansatzweise entschädigt werden.
Aktuell geht meine Frau auf 450€ Basis im Kindergarten arbeiten, dieses würde aufgrund unserer 4 Kinder und der Pflege von Mama dann auf Dauer wegfallen. Zusätzlich stehen gerade bis zum Umzug unzähliche Fahrten und Arbeiten an, die wir nebenbei erledigen.
Was genau müssen und sollten wir nun bei diesem Antrag ankreuzen, wenn wir alle möchten das meine Frau und ich meine Mutter und meinen Vater auch offiziell pflegen. Was steht uns generell zu ? Was kann man an Zuschüssen wir evtl. bauliche Erleichterung beantragen ? Wie soll meine Mutter nach der Reha an die Luft kommen, aktuell wohnen sie im Obergeschoss einer Mietwohnung ohne Fahrstuhl. Mein Vater kann sie nicht heben ?!
Vermutlich habe ich noch viel mehr Fragen, aber ich denke das ganze ist jetzt schon unübersichtlich genug.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Mühen und hoffentlich Hilfen.
Gruß Christian

Antworten

  • Hallo,
    ich gehe mal in groben Zügen auf einige Fragen ein.
    Im Antrag solltest du unbedingt auch eine individuelle Pflegeberatung ankreuzen. Das wird dir die meisten Fragen schon beantworten
    Beantragen würde ich auch erst einmal nur Geldleistung, eine Umstellung ist jederzeit möglich.
    Bei Pflegegrad 2 bekommt dann deine Mutter 315,-€ mtl. die sie dann wahrscheinlich an dich weiter gibt.
    Wenn du sie pflegt trägst du dich als Pflegeperson ein.
    Mit 4 Kindern wird dir das auf Dauer zuviel werden so daß du Unterstützung von einem mob. Pflegedienst benötigst.
    Dazu müsste dann auf Kombinationsleistungen umgestellt werden.
    Das bedeutet daß der Betrag sich auf 689,-€ erhöht. Was von dem Geld vom Pflegedienst nicht verbraucht wird bekommst du nach einem Berechnungsschlüssel ausgezahlt.
    Zu deinen letzten Fragen hier ein Link:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html
    Ich denke nach der Beratung durch den mob. Pflegedienst sind deine Fragen alle beantwortet.
  • In der Tat ist es eine Plattform zur Vermittlung von Pflegekräften.
    Es gibt seriösere Seiten im Netz um sich Infos zu holen.
    Offenbar hat der TE aber keine Interesse an unseren Antworten.
    Deine Links funktionieren nicht, das ist auch gut so
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