Nahrungs- und Medikamentenentzug im Heim der Behindertenhilfe
Ein Bekannter musste mehrere Jahre in einem Heim der Behindertenhilfe leben. Er ist psychisch krank und hat fast keinen Antrieb. Er schläft viel und ist oft nachts wach. Das führte dazu, daß er oft zu den Zeiten der Medikamentenausgabe und den Essenszeiten schlief. Alle (gewaltsamen) Versuche ihm einen regulären Tag- und Nachtrhytmus einzutrichtern scheiterten. Man hielt aber daran fest, ihm kein Essen und auch keine Medis (Psychose!) ausserhalb der Zeiten zu gewähren, was dazu führte, daß er täglich nur eine Mahlzeit bekam, manchmal auch keine, und nur einen Bruchteil seiner Medizin, was regelmässig im Wahn endete und man ihn dann gleich für mehrere Wochen in eine geschlossene Psychiatrie abschob. Er magerte entsprechend ab und fing an nachts einzunässen. Auch da liess man ihn wochenlang im uringetränkten Bett schlafen. Oder man ging ins Zimmer, riss ihm die Decken weg um ihn zu zwingen aufzustehen. Man wusch seine Wäsche nicht, was darin gipfelte, daß um sein Bett viele Haufen schmutziger Wäsche lagen und er nichts mehr zum anziehen hatte. Er selbst hat keine Kraft sowas anzugehen. Ausserdem zerfiel die Kleidung zusehends zu Lumpen und die Schuhe hatten sogar in den Sohlen Löcher, ohne daß jemand sich zuständig fühlte. Niemand schnitt sein Haar oder den Bart, so daß er nach einigen Monaten aussah wie der Mann aus den Bergen. Er befand sich chronisch in der Taschengeld-Sperre weil er irgendwas falsch gemacht hatte, so daß er sich nichtmal was zu essen kaufen konnte. Alle Versuche mit dem Personal und dem Heimleiter zu sprechen endeten nur mit der Aufforderung das Haus zu verlassen. Für von uns aus eingekaufte Kleidung und Schuhe bekamen wir nicht den ihm zustehenden Betrag erstattet. Mit dem Einverständnis seiner Betreuerin durfte er sein Taschengeld nach seinem Belieben ausgeben und bat uns, ihm Dinge im Internet zu bestellen (Trikot, PC-Spiele etc.). Trotzdem zahlte das Heim das Geld nicht an uns aus obwohl er sie dazu anwies und auch die Betreuung. So blieben wir am Ende auf 4-stelligen Auslagen sitzen, dabei sind wir auch nur ALG2 Empfänger.
All das habe ich im Abstand von ca. 1 Jahr zweimal an die Heimaufsicht gemeldet. Die haben aber nichts unternommen.
Eine Bekannte arbeitet in einer Behinderteneinrichtung und sagte mir, daß wenn ein Bewohner sein Essen nicht bekommt, die Einrichtung den anteiligen Betrag erstatten muss.
Ausserdem sehe ich hier mehrere Straftatbestände erfüllt. Ich glaube nicht, daß man Nahrung und Medizin entziehen darf. Auch darf in der Jugendhilfe das Taschengeld nicht entzogen werden, ergo wohl auch nicht Erwachsenen. Für mich ist eigentlich nur erkennbar, daß man ihm ein Bett in ein Doppelzimmer gestellt hat, andere Leistungen wurden nicht erbracht. Notwendige Arztbesuche fanden nicht statt mit der Begründung, er würde ja nicht aufstehen. Man kann auch Nachmittags Termine machen. Das Krankheitsbild hat sich unter diesen Bedingungen stark verschlechtert, er leidet unter Verfolgungswahn und Angstzuständen. Eine Therapie hat er nie bekommen.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas vor Gerichten?
All das habe ich im Abstand von ca. 1 Jahr zweimal an die Heimaufsicht gemeldet. Die haben aber nichts unternommen.
Eine Bekannte arbeitet in einer Behinderteneinrichtung und sagte mir, daß wenn ein Bewohner sein Essen nicht bekommt, die Einrichtung den anteiligen Betrag erstatten muss.
Ausserdem sehe ich hier mehrere Straftatbestände erfüllt. Ich glaube nicht, daß man Nahrung und Medizin entziehen darf. Auch darf in der Jugendhilfe das Taschengeld nicht entzogen werden, ergo wohl auch nicht Erwachsenen. Für mich ist eigentlich nur erkennbar, daß man ihm ein Bett in ein Doppelzimmer gestellt hat, andere Leistungen wurden nicht erbracht. Notwendige Arztbesuche fanden nicht statt mit der Begründung, er würde ja nicht aufstehen. Man kann auch Nachmittags Termine machen. Das Krankheitsbild hat sich unter diesen Bedingungen stark verschlechtert, er leidet unter Verfolgungswahn und Angstzuständen. Eine Therapie hat er nie bekommen.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas vor Gerichten?
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Antworten
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Schau doch mal, ob das Heim einen überordneten Träger hat. Also ob darüber noch jemand zuständig ist. Eventuell gibt es dort dann einen Vorstand. Dort könnte man sich dran wenden.
Was man als erstes machen könnte, wäre eine Beratung. Hier würde ich mal zum VDK gehen, das ist nicht so teuer und die sollten sich mit solchen Themen gut auskennen. Rechtsanwalt geht natürlich auch, aber da muss man auch einen finden, der sich gut auskennt und auch kümmert. Ich würde es zuerst mal beim genannten Verein versuchen. Dort erörtern, was es für Möglichkeiten gibt.
Kommt auch drauf an, was er für eine Betreuung hat. Wenn es eine für alle Lebenslagen ist, also eine sehr umfassende Betreuung, muss sich der Betreuer kümmern. Zuständig ist das Betreuungsgericht (zum Amtsgericht hingehen und fragen). Beim Gericht dann eine Beschwerde einreichen. Das Gericht muss den Dingen nachgehen. Eventuell wird dann ein anderer Betreuer bestellt.
Freundliche Grüße
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Hallo ihr beide oder ihr drei,
es ist Vieles nicht so, wie es scheint. Um das zu verstehen, sollte mal sich das auch von allen drei Seiten anschauen. Nicht nur als dritte Person, die von einem „Bekannten“ schreibt, sondern auch die eingeschränkte Wahrnehmung des Betroffenen/Bekannten, wie auch die festbestehende Regel in einem Heim, die einen Sinn machen.
Das Essen wird von einer Person gebracht, von einer anderen wird dann aufgeräumt. Wenn der Patient schläft, wird es eben weggenommen. Wenn Jemand außerordentliche Leistungen haben will, dann sollte das selbst finanzieren. Das Essen wird von dem Heim auch bezahlt, egal ob es gegessen oder weggeworfen wird. Wenn nach Wunsch des Patienten das Essen dann besorgt, aufgewärmt und gebracht und das Geschirr wieder aufgeräumt werden soll, - zu der Zeit, wenn er sich meldet, dass er wach ist, - dann sollte für ihn womöglich noch ein persönlicher „Sprinter“ beschäftigt werden oder wie?
Und ich bitte euch: PC-Spiele für Jemanden, der gestörten Schlaf-Wach Rhythmus hat, ist kontraproduktiv. Krankheiten haben eben viele Gesichter…
Wer ihm das kauft und glaubt, dass er das bezahlt bekommt, obwohl der Mann (?) eine Betreuerin hat, ist selbst schuld. Einen Betreuer bekommt man, wenn man nicht über alle Belange selbst entscheiden kann…
Ein junger Mann hat mich vertrauensvoll angeschaut und sagt: „glauben Sie mir, meine Eltern wollen mich los werden. Sie gehen nachts um das Haus und machen Krach mit dem Geschirr, sie wollen mich vertreiben…“ Hm, so ein vertrauter Blick, dass man wirklich „glauben muss“. Ja, weil er selbst das glaubt. Das ist die falsche Wahrnehmung… Wenn man ihn dann fragen würde, ob die Nachbarn das nicht stört, da wäre ihm schon eine Ausrede eingefallen.
Und in Heimen gibt sicher auch viele Angestellten, die für ihren Beruf nicht geeignet sind, viele haben Vorurteile, leider… es gibt aber auch Ärzte, die man nicht ernst nehmen kann...
und/oder aber auch solche mit viel Erfahrung – deshalb, nicht alles kann stimmen, beweisen kann man aber kaum was oder nichts. Da lohnt sich der Weg zum Rechtsanwalt auch nichts. Es gibt aber viele arbeitslose oder nicht ausgelastete Rechtsanwälte, die solche Blindgänge auch irgendwem in Rechnung stellen können. Oder auch nicht, wie im Fall der Betreuung; da müsste schon der Betreuer unterschreiben.
lg
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Gerade läuft eine Sendung im RTL: Team Wallraff – Reporter undercover -
über die Zustände in manchen Heimen...
Man muss schon die akute Erkrankung von nicht akuten unterscheiden.
lg
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