Wird die zu hohe Wasserkostennachzahlung vom Sozialamt übernommen wenn ich Zwänge habe?

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Hallo liebe Leute,
ich habe seit meinem 13 ten Lebenjahr Waschzwänge und mit 37 Jahren ist es noch schlimmer geworden so schlimm dass Ich öfters an Suizid denke.Meine Frage wäre ich habe eine unangemessene Wohnung es ist 65 qm groß und damals haben wir uns so geeinigt mit dem Sozialamt wo ich Grundsicherungsrente beziehe dass ich diese Wohnung beziehen kann ,weil ich erstens auf die schnelle keine andere Wohnung gefunden habe uns 2 tens dass jemand ab und zu bei mir bleiben muss wegen den Ängsten was ich habe,schön und gut die Sachbearbeiterin meinte dann damals ,Frau XY ich weiß wie das ist mit der Psyche habe selber Bekannte die Psychisch erkrankt sind..In ihrem Fall übernehmen wir die vollen Kosten usw Sie hatte zugestimmt..irgend wann wurde ich plötzlich als Arbeitsfähig erklärt und musste wieder zu Jobcenter ich konnte aber nicht arbeiten,es ging so lange bis ich wieder beim Sozialamt war und Grundsicherungsrente wieder beantragen musste.Hatte dann natürlich eine andere Sachbearbeiterin und Sie meinte zu mir dass ich die unangemessenen Kosten selber tragen muss zb 50 Euro dazu zahlen muss oder ausziehen muss.Ja ich meine das ist doch nicht so rechtens oder mich erst in eine Wohnung zu stecken alles zu übernehmen und dann ins kalte Wasser schmeissen..Naja ich habe wieder zu viel Wasser verbraucht und habe Angst dass ich wieder auf 500 euro Nachzahlung sitzen bleibe was beim Jobcenter der Fall war..Wie ist es denn bei der Grundsicherung ich meine bin ja nicht umsonst dort .,.ich habe heftige Waschzwänge und kann nichts für dass ich viel Wasser verschwende ..ich habe schon 9 Therapien hinter mir mit Klinikaufenthalt sogar 3 Monate.Würde die ,die Wassernachzahlung dann übernehmen auch wenn die Wohnung unangemessen ist?

Antworten

  • Hallo Alina66,

    Waschzwang ist sicher eine unangenehme Krankheit, doch bei der Erstattung vom Wasser wird es brenzlich. Ich erlaube mir das mit der Alkoholkrankheit zu vergleichen; da werden die Kosten für Alkohol nur auf der Intensivstation wg. der körperlichen Abhängigkeit gedeckt. Das Sozialamt kommt dafür nicht auf. Also, dazu wird sonst Jemand was sagen können oder auch nicht.

    Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber über die Therapiechancen berichten. Ich kannte eine junge Frau, die ich in laufe der Jahrzehnte aus den Augen verloren habe, die auch unter Wasch-Zwangsstörung gelitten hat. Es war so schlimm, dass dies schon organische Folgen nach sich zog... Aus der bildhaften Vorstellung, wie sich die Bakterien mit den Schuhen in die Wohnung übertragen, traute sie sich nicht mehr aus der Wohnung….
    Doch diese bildhafte Vorstellung kann einem sehr zu Nutze kommen in einer Therapie mit Hilfe der Hypnose. Das hat ihr geholfen.
    Gerade in der Hypnose hat man die Macht über die Gedanken, Impulse, Gefühle, Ängste. Die besten Ergebnisse lassen sich erzielen mit einer Kognitiven Verarbeitung in der Hypnose. Vorausgesetzt: man kann die Blockaden vorab überlisten, dass die Hypnotisierbarkeit überhaupt möglich ist. Das kann Niemand voraussagen, weil schon die falsche Vorstellung über Hypnose oder die Psychopharmaka ja auch schon Blockaden anrichten können, die Hypnotisierbarkeit behindern.
    Wird mir so Mancher widersprechen, - von wegen: Zwangsgedanken und die Hypnose, Pedanterie behindert auch – doch wo der Leidensdruck so stark ist wie der Wille, die Mitarbeit vorausgesetzt, lässt sich auch die Phase des Bewusstseins erreichen, dass dies möglich ist... wenn man das Glück hat, einen sehr erfahrenen psychologisch geschulten Therapeuten zu finden, der sich auf die Focussuche macht.
    Auch das zahlt nicht das Sozialamt; aber die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, die auf den theoretischen Grundlagen der Psychoanalyse und ihren Weiterentwicklungen beruht. Da ist eine gezielte Suche wichtig.
    Es kommt nicht auf die Zahl der Therapien, du sagst „9 Therapien“. Man geht nicht in eine Therapie, wie zum Becker die Brötchen kaufen, die die Krankenkasse bezahlt. Es ist immer eine Zusammenarbeit zwischen Patienten und Therapeuten und schon im Vorgespräch muss es klar werden, worauf es ankommt. Wer nicht zuhört, nicht lernen/umlernen will oder kann, hat keine Aussichten auf Erfolg.
    Als erstes solltest du allerdings umdenken und nicht nur fordern. Erwarte nicht zu viel von anderen; dann bist du auf dem bestem Weg, die Lust auf Leben zu verlieren. Du schreibst: "Wie ist es denn bei der Grundsicherung ich meine bin ja nicht umsonst dort". Es sagt dir keiner, dass du das musst. Ich kenne dich nicht, aber vielleicht klappt auch mit einer kleineren Wohnung und mit einer Heimarbeit o.ä.
    Ich wünsche dir, dass du die nötige Hilfe bekommst. Alles Gute!

  • Ich würde mal bei der Krankenkasse nachfragen, ob die das übernehmen. Das Sozialamt ist nur für allgemeine Sachen zuständig, aber nicht für die speziellen Probleme psychisch kranker Menschen, da bist wohl bei der Krankenkasse besser aufgehoben mit deinen Wünschen.

    Habe eine Schlafapnoe und brauche ein Beatmungsgerät - die Krankenkasse zahlt mir eine Pauschale für die Stromkosten für das Gerät. Ist jetzt nicht das Gleiche, aber dafür wäre bei mir weder Sozialamt, Jobcenter oder sonst wer zuständig.

    @ave64
    Du kannst ein Suchtproblem nicht mit einer psychischen Krankheit gleichstellen, das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
  • Richard64 hat geschrieben:
    @ave64
    Du kannst ein Suchtproblem nicht mit einer psychischen Krankheit gleichstellen, das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
    Hallo Richard64,
    Du kannst deinen Beatmungsgerät nicht mit dem Wasser vergleichen 😉
    Wobei du dir die Wässer für den Beatmungsgerät doch auch selbst bezahlen musst.

    Und wo hast du das gelernt, dass du glaubst, dass man die Suchtkrankheit nicht zu den psychischen Störungen zählen kann? Ja, sogar Zwangsstörungen (Zwang, Alkohol zu konsumieren.) ICD-10 nach WHO: F10.2
    lg



  • Helmut60
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    Hallo alina66,

    wenn man sich Mal vor Augen hält was Wasser kostet, und wiewiel man für vernünftig gründlich waschen braucht, muß bei dir quasi Tag und Nacht das Wasser laufen, um auf 500 Euro Nachzahlung zu kommen.....apropos Nachzahlung...was zahlst du denn im Monat.. ? Mit Waschzwang alleine ist das kaum zu schaffen. Dazu kommt daß man sich auch mit wenig Wasserverbrauch waschen kann. Ich fûrchte das ein Besuch bei Fachärzten erfolgversprechender ist, als zu hoffen das das Amt die Wasserkosten über-nimmt.

    😀. Helmut