Unterstützung bei Körperbehinderung (WC-Gang o.ä.) - wer ist zuständig?
Optionen

MyHandicap User
✭✭✭
Unser 16jähriger Sohn ist körperbehindert (100 %, Merkzeichen aG, B und H) und Rollstuhlfahrer. Er kann selbständig keine Toilettengänge durchführen; benötigt auch Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Nun macht er ab Sommer div. Langzeitpraktika, da er sich beruflich überhaupt noch nicht orientiert hat. Ab 2020 dann evtl. eine Ausbildung. Aber ohne Hilfsperson für o. g. Verrichtungen ist dies leider unmöglich.
Wer ist hierfür zuständig. Wir wohnen in NRW
Wer ist hierfür zuständig. Wir wohnen in NRW
0
Antworten
-
Hallo,
du könntest bei dem für deinen Wohnort zuständigem Träger der Jugendhilfe gemäß § 35 a SGB VIII die Kosten für einen Integrationshelfer für den Besuch der Werkstatt für behinderte Menschen beantragen.
LG
DerSchwbProfi
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 995 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 104 Chronische Erkrankungen
- 144 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 147 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 30 U30 Austausch
- 93 Bildung & Studium
- 15 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 760 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 65 Inklusion & Aktuelles
- 4.8K Community
- 114 Willkommen & Begrüssung
- 140 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 9 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 753 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 343 Recherche