Unterstützung bei Körperbehinderung (WC-Gang o.ä.) - wer ist zuständig?

Unser 16jähriger Sohn ist körperbehindert (100 %, Merkzeichen aG, B und H) und Rollstuhlfahrer. Er kann selbständig keine Toilettengänge durchführen; benötigt auch Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Nun macht er ab Sommer div. Langzeitpraktika, da er sich beruflich überhaupt noch nicht orientiert hat. Ab 2020 dann evtl. eine Ausbildung. Aber ohne Hilfsperson für o. g. Verrichtungen ist dies leider unmöglich.
Wer ist hierfür zuständig. Wir wohnen in NRW

Antworten

  • Hallo,

    du könntest bei dem für deinen Wohnort zuständigem Träger der Jugendhilfe gemäß § 35 a SGB VIII die Kosten für einen Integrationshelfer für den Besuch der Werkstatt für behinderte Menschen beantragen.

    LG
    DerSchwbProfi
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