Kann ich das Merkzeiche RF beantragen, da ich außer GdB 80 noch Epilepsie habe?

Ich wurde im Krankenhaus nach der Krebs-OP gegen Epilepsie behandelt und habe nach Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin Medikamente gegen Epilepsie verschrieben bekommen. Daraus entnehme ich, dass ich nach wie vor Erilepsiepatient bin.

Antworten

  • Nein!
    RF — Rundfunk/Fernsehen

    Schwerbehinderte Menschen, welche unter die nachfolgend aufgeführten Personen fallen, erhalten das Merkzeichen RF.
    Blinde Menschen
    Sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Sehbehinderung
    Gehörlose Menschen
    Hörgeschädigte Menschen bei denen eine ausreichende Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
    Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von Mindestens 80 und die
    wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können

    (Quelle: Schwerbehindertenausweis.de)
  • idur65 hat geschrieben:
    Nein!
    RF — Rundfunk/Fernsehen

    Schwerbehinderte Menschen, welche unter die nachfolgend aufgeführten Personen fallen, erhalten das Merkzeichen RF.
    Blinde Menschen
    Sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Sehbehinderung
    Gehörlose Menschen
    Hörgeschädigte Menschen bei denen eine ausreichende Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
    Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von Mindestens 80 und die
    wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können

    (Quelle: Schwerbehindertenausweis.de)


    Ergänzen möchte ich hier noch, dass das Merkzeichen RF bei einer Epilepsie anerkannt wird wenn der Behinderungsgrad allein hierfür mit 90 festgestellt wird.
    Dies ist der Fall wenn häufig generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich auftreten.

    Deinen Schilderungen entnehme ich, dass Anfälle unter der Medikation nicht mehr auftreten.
    Somit ergibt sich das Merkzeichen RF nicht.
  • Hallo Franz-Joseph,
    ich nehme an, dass sich bei dir um eine tumorbedingte Epilepsie handelt. Jetzt wirst du wegen des Rezidivs-Risikos antiepileptisch behandelt. Mich würde interessieren, ob du nach der OP noch mal einen epileptischen Anfall hattest, bevor du Antiepileptika bekommen hast. Und/oder überhaupt, wie war die Krebsdiagnose. Es gibt ja Tumoren, die nach der OP die Aussicht auf Heilung haben und wiederum Tumoren mit schnellem Fortschreiten. Deshalb läßt sich das nicht so schematisieren. Bei ersteren werden die Antiepileptika ja nach 2-3 Jahren abgesetzt (bei Kindern früher), dann wäre ja auch sinloss einen Antrag zu stellen. Bei Verdacht auf Fortschreiten (nicht ganz entfernten Tumoren oder bei schnell fortschreitenden Gliomen) sieht es wieder anders aus; da dürfe eine Erhöhung der GdB drin sein.
    Zu beachten ist auch, dass auch wenn du medikamentös eingestellt bist, kann es zu Durchbruchsanfällen kommen, daher sollen die Auslöser vermieden werden, weil sie die Anfallsbereitschaft erhöhen. Darunter zählen auch die Lichtblitze (Fotoapparats, Flackerlicht von TV, PC…). Also, TV solltest du lieber meiden. Dann ist da noch die Frage, für wie lange du die GdB 80% bekommen hast. Wird diese erhöht oder zurückgenommen. Ich wünsche dir das letztere <<< infolge einer Rezidivfreiheit 😀
    Alles Gute!



  • ave64 hat geschrieben:
    ... da dürfe eine Erhöhung der GdB drin sein. ...


    @ave64
    Und dafür einen Antrag stellen ist sinnvoll für?
    Das RF bekommt er ja trotzdem nicht.
  • Sorry, ja …
    …in Finalstadium einer Krebserkrankung braucht man auch keine höhere GdB.
    Wenn die 80% nur vorübergehend sind, dann bekommt er auch keinen RF.
    Und das ist beim Krebs der Fall, weil es zur Heilung kommen kann.
    Auch das mit „nicht ganz entfernten Tumoren“ ist nicht zu verallgemeinern; es gibt Ausnahmen…
    Danke, darfst mich ruhig verbessern 😀

  • Moin Franz-Joseph,

    auf meine Fragen hast du nicht geantwortet. Doch ich habe die Antwort gefunden, wo du schreibst:
    „…Medikamente gegen Epilepsie verschrieben bekommen. Daraus entnehme ich, dass ich nach wie vor Erilepsiepatient bin.“
    Wer hat dir diesen Beeren aufgebunden! Du hattest Epi-Anfälle gehabt, weil ein Tumor ein raumfordernder Prozes ist und die Masse druckte an Gewebe, die die Anfälle ausgelöst haben. Doch der Tumor ist raus und sie gaben die Medis nur noch prophylaktisch... So sehe ich das, kann mich aber auch täuschen. Du bist auf alle Fälle ein Krebspatient und nicht ein Epilepsiepatient. Und als Krebspatient solltest du vieles ändern, wenn du Rezidiv oder Fortschreiten verhindern willst.

    So einfach ist das nicht, dass man dies anhand der verschriebenen Medikamente behaupten kann. Dann wäre ich jetzt Magen-Patient, weil sie mir vor Tagen im Krankenhaus zu den anderen Medikamenten noch den „Magenschohner“ verschrieben haben. Es fehlte auch noch die Aufklärung, dass man diesen maximal 14 Tage nehmen darf, da sonst in die körperliche Abhängigkeit geraten kann… auch das Krebsrisiko durch PPI ist bekannt.

    Also, lass dich nicht gehen; du hast noch die Chance, dass du dich für die Gesundheit entscheidest und such liebe die richtigen Schritte in die richtige Richtung. Dazu gehören auch neue Wertvorstellungen.
    lg

    PS: Es gab da auch eine Studie, dass isoliertes Vitamin E gezielt Hirntumor fördernd ist. Dies ist auch fast in allen Nahrungsergänzungsmitteln... Also, pass auf dich auf!



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