Was ist, wenn der Schwerbehinderte mit Merkzeichen B keine Begleiperson hat ?

Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn der Schwerbehinderte bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung benötigt. Wenn er aber keine Begleitperson hat, kann er dann ein Taxi benutzen und wird das von der Krankenkasse bezahlt ?

Antworten

  • Nein, kann er nicht!
    Die Begleitperson ist keine Pflicht sie dabei zu haben.
  • uchte hat geschrieben:
    Was ist, wenn der Schwerbehinderte mit Merkzeichen B keine Begleitperson hat?


    Dann hat er Pech. So einfach auf Taxi umschwenken geht leider nicht.
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