Kostenübernahme/Zuschuß f. Hilfsmittel (18.99.08.1014) Restkraftverstärker f. manuellen Rollstuhl

Seit 2005 bin ich Tetraplegiker und kämpfe mich so gut es geht durch den Alltag. Mit mittlerweile 61 Jahren fällt es mir aber immer schwerer, selbst einfache Fahrten mit dem Rollstuhl alleine zu bewältigen. Mir fehlt einfach die Kraft in den Armen um selbst kleine Steigungen zu überwinden. Verstärkt wird dieser Zustand durch immer häufiger auftretenden Schmerzen, vor allen Dingen im linken Schultergelenk.
Abhilfe könnten die e-motion Restkraftverstärker der Fa. Alber schaffen.Die Akkus und Motoren sind im Rollstuhlrad integriert und können einfach ausgetauscht werden.
Ein Antrag bei meiner Krankenkasse (Signal Iduna) auf Kostenübernahme wurde abgelehnt, da Restkraft unterstützende Antriebe nicht zum Leistungsumfang gehören. Eine freiwillige Zahlung in Höhe von 500 € wird erbracht.
Die Räder kosten inkl. Montage, Steuern etc. 8195,53€.
Gibt es von Ihrer Seite z.B. Argumentationshilfen?
Die Räder haben ja eine Hilfsmittel Nr.. Komme ich damit weiter?
Ich kenne einen Tetraplegiker , der ohne weiteres die Kosten für den Restkraftverstärker ersetzt bekommen hat.
Sind Ihnen ähnliche Fälle bekannt?
Mit freundlichen Grüßen
Achim Gürke

Antworten

  • Alleine eine Hilfsmittel Nr. zeugt nicht davon daß die Kosten übernommen werden.
    Die Aussage von "Signal-Iduna" wie "daß Restkraft unterstützende Antriebe nicht zum Leistungsumfang gehören, ist völliger Quatsch.
    Ich würde folgendes schreiben:
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Um den Erfolg einer
    Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder einer
    drohenden PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT vorzubeugen (§ 33 SGB V) benötige ich dringend einen manuellen Rollstuhl mit Restkraft unterstützenden Antrieb.

    Begründung....................

  • Hallo Jericho,
    ich fürchte der Tetraplegiker, dem das Hilfsmittel bezahlt wurde hat eine gesetzliche Krankenversicherung. Signal Iduna ist ja wohl eine private Krankenversicherung - bei diesen kommt es ausschliesslich darauf an, was vertraglich abgeschlossen wurde. Ich schätze, es wird darauf ankommen bis zu welcher Höhe Du Hilfsmittel dort versichert hast. Man kann bei solchen Versicherungen, sogar Hilfsmittel völlig ausschliessen, wodurch der Beitrag billiger wird, aber ...
    Vielleicht lohnt es sich ja, den Vertrag genau zu überprüfen, ob da noch etwas zu machen ist. Aber es gelten eben nicht die die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.
    Alles Gute und liebe Grüsse
    Tündi
  • Hallo Jericho,
    die Kosten der Verstärker sind etwa in gleicher Höhe wie die Kosten für einen elektr. Rollstuhl.
    Wenn es nicht anders geht, solltest du evtl. mit dem Arzt sprechen und einen e-Rollstuhl beantragen.
    Alles Gute! Y


  • idur65 hat geschrieben:
    Alleine eine Hilfsmittel Nr. zeugt nicht davon daß die Kosten übernommen werden.
    Die Aussage von "Signal-Iduna" wie "daß Restkraft unterstützende Antriebe nicht zum Leistungsumfang gehören, ist völliger Quatsch.
    Ich würde folgendes schreiben:
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Um den Erfolg einer
    Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder einer
    drohenden PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT vorzubeugen (§ 33 SGB V) benötige ich dringend einen manuellen Rollstuhl mit Restkraft unterstützenden Antrieb.

    Begründung....................


    Schade daß immer wieder wichtige Teile weggelassen werden, daß es um private Krankenversicherung geht konnte ich nicht ahnen.
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