Was sind die Implikationen eines Schwerbehindertengrades 30% auf eine private Krankenversicherung?
Bedingt durch eine Erkrankung bei mir und starker Belastung innerhalb der Familie bin ich am überlegen, ob ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen soll. Hier möchte ich gerne die Implikationen im Zusammenhang mit meiner Krankenkasse besser verstehen.
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Antworten
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Für den Schwerbehindertengrad ist die Krankenkasse in keiner weise zuständig, ausgewertet wird das einzig vom Versorgungsamt
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Hallo,
nach meinem Wissen besteht bei Feststellung eines Schwerbehindertengrades von wenigstens 50 die Möglichkeit innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten.
Wenn es darum geht, ob sich eine Schwerbehinderung auf den zu zahlenden Beitrag zur Krankenversicherung erniedrigend auswirkt, so ist dies wohl zu verneinen.
LG
DerSchwbProfi
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Danke für die interessante Info. Du bist Dir der Sache allerdings nicht so sicher. Ich würde dem nochmal nachgehen.
Wie ist das beim Arbeitgeber. Ich trete demnächst eine neue Stelle an und ggf. wird die Behinderung (Annahme max. 30%) innerhalb der nächsten Monate gemeldet. Muss ich es dem Arbeitgeber mitteilen? Hat es sonst irgendwelche Implikationen?
Wie ist bei zukünftigen Arbeitgebern? Ich habe gesehen, dass einige Arbeitgeber dies Fragen. Sofern ich unter 50% bleibe, muss ich die Frage wahrheitsgemäß beantworten (es scheint ja doch so zu sein, dass es Nachteile bei der Auswahl gibt )?
Wie ich gesehen habe, ist die Situation ab 50% anders (extra Urlaub, reduzierte Arbeitszeit, etc.), aber ich denke nicht, dass ich an dem Punkt bin.
Danke für das Feedback!
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idur65 hat geschrieben:
Für den Schwerbehindertengrad ist die Krankenkasse in keiner weise zuständig, ausgewertet wird das einzig vom Versorgungsamt
Danke! Mir ging es eher darum, wie die KV mit dem Thema umgeht.
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coffee12 hat geschrieben:
Danke für die interessante Info. Du bist Dir der Sache allerdings nicht so sicher. Ich würde dem nochmal nachgehen.
Also die Wechselmöglichkeit von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im § 9 Absatz 1 Nr. 4 Fünftes Sozialgesetzbuch eindeutig geregelt.
Und auch die Krankenkassenbeiträge bzw. die Erhebung von Zusatzbeiträgen sind gesetzlich vorgegeben.coffee12 hat geschrieben:
Wie ist das beim Arbeitgeber. Ich trete demnächst eine neue Stelle an und ggf. wird die Behinderung (Annahme max. 30%) innerhalb der nächsten Monate gemeldet. Muss ich es dem Arbeitgeber mitteilen? Hat es sonst irgendwelche Implikationen?
Eine Pflicht dem Arbeitgeber dies zu melden gibt es nicht. Insofern obliegt es dir selbst, ob du es gegenüber deinem Arbeitgeber angibst oder nicht.
Wenn eine Kündigung drohen sollte kannst du dich mit einem GdB von 30 oder 40 gemäß § 2 Absatz 3 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) gegenüber einem schwerbehinderten Menschen (GdB ab 50) über die Agentur für Arbeit gleichstellen lassen. Dann wäre es von Seiten des Arbeitgebers erforderlich beim Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung einzuholen.coffee12 hat geschrieben:
Wie ist bei zukünftigen Arbeitgebern? Ich habe gesehen, dass einige Arbeitgeber dies Fragen. Sofern ich unter 50% bleibe, muss ich die Frage wahrheitsgemäß beantworten (es scheint ja doch so zu sein, dass es Nachteile bei der Auswahl gibt)?
Wenn ein zukünftiger Arbeitgeber direkt danach fragt dürfen keine falschen Angaben gemacht werden.
Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status“ wie schwerbehinderte Menschen, d.h.
• Arbeitgeber können finanzielle Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung erhalten,
• gleichgestellte behinderte Menschen werden bei der Ermittlung der Ausgleichsabgabe auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet,
• Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung können in Anspruch genommen werden
Also kann es auch für zukünftige Arbeitgeber lukrativ sein einen behinderten (GdB 30/40) einzustellen.coffee12 hat geschrieben:
Wie ich gesehen habe, ist die Situation ab 50% anders (extra Urlaub, reduzierte Arbeitszeit, etc.), aber ich denke nicht, dass ich an dem Punkt bin.
Das ist richtig.
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DerSchwbProfi hat geschrieben:coffee12 hat geschrieben:
Danke für die interessante Info. Du bist Dir der Sache allerdings nicht so sicher. Ich würde dem nochmal nachgehen.
Also die Wechselmöglichkeit von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im § 9 Absatz 1 Nr. 4 Fünftes Sozialgesetzbuch eindeutig geregelt.
Und auch die Krankenkassenbeiträge bzw. die Erhebung von Zusatzbeiträgen sind gesetzlich vorgegeben.
---> Danke!! Habe gerade bei der AOK angerufen. Die meinten, dass ein Wechsel nicht möglich ist. Interessant.
Habe mir das von Dir zitierte SGB IX angeschaut
"...schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,...."
Frage: Auf welche KV bezieht sich die Aussage "...fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren..." ist mit den 3 Jahren die gesetzliche oder private Versicherung gemeint?0 -
coffee12 hat geschrieben:
---> Danke!! Habe gerade bei der AOK angerufen. Die meinten, dass ein Wechsel nicht möglich ist. Interessant.
Die Rechtsnorm ist doch aber eindeutig! 😳
Du wirst dann natürlich für die Krankenkasse unter Umständen ein teurer Patient, sodass aus diesem Grund von Seiten der Krankenkassen gerne versucht wird den Wechsel zu verweigern.
Ich würde es an deiner Stelle schriftlich beantragen. Und bei einer Ablehnung kann man nochmal bezüglich der dann genannten Begündung prüfen, ob dies rechtens ist.coffee12 hat geschrieben:
Frage: Auf welche KV bezieht sich die Aussage "...fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren..." ist mit den 3 Jahren die gesetzliche oder private Versicherung gemeint?
Da ein Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung erfolgen soll, sind hier Versicherungszeiten in der privaten Krankenversicherung gemeint.
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