Fast blind, Stomaspatienr und jetzt noch Bauchkatheter aber nur Pflegestufe 1

Durch die drei Behinderungen ist eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer bis kaum möglich. Bei Pflegestufe 1 müssen aber Taxifahren selbst bezahlt werden, was bei Pflegestufe 2 anders ist. Reichen diese drei Behinderungen nicht für Stufe 2?

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  • Hallo jenner,

    nur aufgrund der drei Behinderungen ist man nicht automatisch in der Lage nicht mehr zu Laufen, sich Essen zuzubereiten, sich zu Waschen, Kämmen oder An- und Auszukleiden oder den Stomabeutel wechseln u.a..
    Insofern halte ich die Feststellung der Pflegestufe 2 oder des gleichzusetzenden Pflegegrades nicht automatisch für gerechtfertigt, wodurch dann zwangsläufig auch eine Übernahme von Taxikosten nicht in jedem Fall notwendig ist.

    LG
    DerSchwbHase
  • Hallo,
    soweit mir bekannt ist hat sich der Anspruch auf Beförderung mit dem Taxi in solchen Fällen geändert. Die Möglichkeit der Genehmigung gilt seit Änderung der Pflegestufen in Pflegegrade erst ab Pflegegrad 3. Mit Pflegegrad 2, "B" + "G" +80 % GdB hat meine Bekannte eine Ablehnung erhalten mit den entsprechenden Hinweisen. Ausnahme wäre ev. noch "aG".
    VG
    proband
  • www.focus.de vom 24.10.2018

    "Für Taxifahrten zum Arzt braucht es ab Pflegegrad 4 bald keinen Antrag mehr
    Die Große Koalition plant, dass Pflegebedürftige künftig die Kosten für Taxifahrten zum Arzt einfacher erstattet bekommen
    Künftig gilt die Genehmigung in einer Vielzahl von Fällen automatisch als erteilt. Bedingung ist zum Beispiel, dass der Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist. Die Regelung gilt auch bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde. Eingeschlossen sind ebenso Behinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde"

    VG
    Proband
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