Wie beantragt man nachträglich die Eintragung eines Merkzeichens z.B. wegen hochgr.Sehbhinderung?

MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
bearbeitet 8. Apr 2021, 00:14 in Sinnesbehinderungen
Ich habe bereits eine Schwerbehinderung von 70% aufgrund unterschiedlicher Diagnosen. Jetzt hat sich meine Sehbehinderung so deutlich verschlechtert, dass ich mindestens als hochgradig sehbehindert eingestuft werde. Wie erhalte ich ein entsprechendes Merkzeichen?

Antworten

  • Antrag auf Erhöhung stellen. Formular gibt es online beim zuständigen Versorgungsamt

    Ps, ein Hallo zur Begrüßung wäre doch kein Verbrechen, oder?
  • Hallo,

    wieviel Sehkraft hast du denn noch links und rechts? Und welche Diagnose liegt der Sehbehinderung zu Grunde?

    Freundliche Grüße

    Denis, MyHandicap
  • Na ja es gibt ja verschiedene Beurteilungsrichtlinien .....als hochgradig sehbehinderter gilt man in D bei einem Visus von 0,05 auf dem besseren Auge trotz Sehhilfen

    ABER

    Um das Merkzeichen BL zu bekommen, muss man eigentlich bereits als blind gelten, oder vergleichbar eingeschränkt sein.

    Sprich das BL bekommt man wenn man nur noch einen Visus von 0,02 auf dem besseren Auge trotz Sehhilfe hat oder vergleichbares was dem gleichzusetzen ist

    Siehe Versogungsmed Richtlinine Anlage zu Paragraph 2
  • Ursprünglich diabetische Retinophathie, die Verschlechterung ist durch einen Schlaganfall verursacht und augenärztlich nicht mehr behandelbar. Sehkraft links 0,00, re 0,25 partiell.
  • Hallo Idefix2,

    den Antrag auf Eintragung eines oder mehrerer Merkzeichen kannst du auch formlos beim Versorgungsamt stellen.
    Du solltest dann aber auf jeden Fall deinen Augenarzt mit benennen und dein Einverständnis zur Anforderung der Untersuchungsergebnisse von diesem Arzt erklären.
    Falls deine Angaben nicht ausreichend sein sollten, wirst du im Normalfall automatisch ein Antragsformular vom Versorgungsamt erhalten.

    Ausgehend von diesen Werten:
    Idefix2 hat geschrieben:
    Sehkraft links 0,00, re 0,25 partiell.

    stünde dir für die Sehbehinderung (sofern die Prüfung mit Brille erfolgte) ein Einzel-GdB von 60 zu. Somit bist du noch ein ganzes Stück von einer hochgradigen Sehbehinderung entfernt.
    Da du jedoch schreibst „rechts 0,25 partiell“ gehe ich mal davon aus, dass auch noch Gesichtsfeldausfälle vorhanden sind.
    Ob diese jedoch in dem Ausmaß bestehen, dass eine hochgradige Sehbehinderung damit erreicht wird, kann nur das Versorgungsamt durch seine Gutachter klären.

    LG
    DerSchwbHase
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