Ergebnis auf die Frage was ist ab 18 Jahren mit der Aberkennung von "H" bei Asperger-syndrom?

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Uns geht es ähnlich, wir haben einen Sohn der im Okt. 2018 - 17 Jahre geworden ist und steuern auf das gleiche Thema zu. Denn er benötigt für die einfachsten Dinge nach wie vor Unterstützung. Uns läuft die Zeit davon - Ihn bis zum 18 Lebensjahr dahin zubekommen, dass er so selbsständig wie ein "normaler" 18 Jähriger den Altag bestehen kann?! Hilfe? Unterstützung? Anträge? Ausbildung? Weiterbildung? Hat seinen ersten Bildungsabschluss nach dem er mit auslaufen einer Schulbegleitung das Gymnasium verlassen musste?! Wo ist da Inklusion? Rechtsstreit verloren - zwecks erneuten Antrag der Schulbegleitung. Nun sitzt er an einer weiterführenden Schule - wer weiß wie lange - denn ein zurechtkommen ist unmöglich ohne genügend Unterstützung?!. Alles muss auf freiwiligen Basis laufen - nur er "kann" allein entscheiden?! doch die Behinderung ist nach wie vor da?! Das heißt, Teile der Wahrnehmungsstörung/Auffassungsgabe mit 50 % Behinderung + H bis 18 ???? Und dann????

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  • Helmut60
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    Auch nach dem 18. Geburtstag richtet sich die Vergabe der Merkzeichen im SBA nach der Ausprägung der Behinderung\Einscränkung, und nicht nach dem Alter.Da braucht er dann zum durchsetzen der Ansprüche einen rechtlichen Betreuer \ Vormund, und Gutachter \ Fachärzte die seine Einschränkungen entsprechend beurteilen.

    😀. Helmut
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