Bahnfahrt mit Merkzeichen G kann ich damit von München nach Österreich
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durchgehender Zug z. B. Seefeld, Innsbruck.
Gibt es eine Regelung bei kurzen
Grenzüberschreitungen
Gibt es eine Regelung bei kurzen
Grenzüberschreitungen
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Hast du eine Wertmarke?
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Hallo kerwin,
auf den Strecken der ÖBB im grenzüberschreitenden Verkehr (von/nach Deutschland) erhält nur der Begleiter eines Blinden oder Rollstuhlfahrers eine kostenfreie Beförderung. Es muss hierfür ein gültiger deutscher Ausweises vorgelegt werden, aus dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung hervorgeht.
Darüber hinaus gibt es noch folgende Anerkennungen:
Im Salzburger Verkehrsverbund wird die deutsche Begelitperson mit B anerkannt, die Freifahrt vom Schwerbehinderten nur bis Salzburg Hbf.
Des Weiteren gilt die Freifahrt/Begleitperson zu einige österreichischen grenzbahnhöfen, siehe dazu https://www.oepnv-info.de/freifahrt/uebersichten/auslaendische-streckenabschnitte-im-bahnverkehr
Freundliche Grüße
Denis,MyHandicap
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Mutig, ohne zu wissen ob der TE eine Wertmarke besitzt!
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