Der private PkW wurde mit einem Umbauzuschuss so umgebaut, dass der E-Rolli mittels Krananlage in den PkW geladen werden kann. Nun wird hinsichtliches des Arbeitsweges über einen Beförderungsdienst nachgedacht. Würde bei einer entsprechenden Inanspruchnahme der Kran zurückgebaut werden müssen oder ev. der Zuschuss zurückgezahlt werden müssen? Dann wäre das Privatleben lahm gelegt.
Hallo Mond,
nein, da ändert sich nichts, der Bedarf ist ja weiterhin da.
Rudi