Klappbarer Reiselifter abgelehnt
Guten Tag!
Ich bin Rollstuhlfahrerin und nutze täglich einen Personenlifter, den AKS foldy.
Er ist sehr schwer und sperrig und hin und wieder haben die Pflegekräfte große Probleme mit dem Hin- und Herschieben.....
Da ich ab und an unterwegs bin würde ich gerne diesen Lifter gegen einen weitaus leichteren, und zusammen klappbaren Reiselifter umtauschen.
Leider wurde es von der Krankenkasse abgelehnt mit der Begründung das die Pflegekräfte meinen jetzigen Lifter auseinander bauen könnten um den anschließend wieder zusammen bauen (!).
Die Krankenkasse würde eine Einweisung für diesen Ab-und Aufbau durch den Versorger bezahlen.
Aber das ist von der Theorie einfach unmöglich da es ein riesiges Gerät ist und man es nicht so einfach transportieren kann.
Ist es wirklich so?
Ich bin Rollstuhlfahrerin und nutze täglich einen Personenlifter, den AKS foldy.
Er ist sehr schwer und sperrig und hin und wieder haben die Pflegekräfte große Probleme mit dem Hin- und Herschieben.....
Da ich ab und an unterwegs bin würde ich gerne diesen Lifter gegen einen weitaus leichteren, und zusammen klappbaren Reiselifter umtauschen.
Leider wurde es von der Krankenkasse abgelehnt mit der Begründung das die Pflegekräfte meinen jetzigen Lifter auseinander bauen könnten um den anschließend wieder zusammen bauen (!).
Die Krankenkasse würde eine Einweisung für diesen Ab-und Aufbau durch den Versorger bezahlen.
Aber das ist von der Theorie einfach unmöglich da es ein riesiges Gerät ist und man es nicht so einfach transportieren kann.
Ist es wirklich so?
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Beste Antwort
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Hallo Puenkchen,
die Begründung ist wirklich ein Witz, da sieht man wieder mal daß da nur Schreibtischtäter sitzen die von der Praxis keine Ahnung haben.
Unbedingt Widerspruch einlegen, am besten mit einer Stellungnahme der Pflegedienstler.
Viel Erfolg
Rudi
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Antworten
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Hallo Rudi!
Vielen Dank für Deinen Tipp....
Ich werde Deinen Rat beherzigen und es mal probieren.....
Ich kann die Begründung der Krankenkasse auch absolut nicht nachvollziehen.
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Bitte Frist beachten, meist 4 Wochen.
Rudi
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In dem Fall bringt aber nur ne sehr detaillierte Begründung was. Die Erklärung ist ziemlich einfach, die lesen was im Prospekt vom aks Foldy steht: ohne Werkzeug leicht faltbar und transportable und denken dann dann ist nix anderes nötig
Am besten beide Gebrauchsanweisungen und technische Daten lesen, also die vom aks Foldy und dem was man will und dann in der Begründung auf was eingehen was nur der bietet den man haben will, und genau das muss dann zudem medizinisch als notwendig belegt werden. Gibt es da nix was der eine dem anderen voraus hat und gleichzeitig medizinisch begründbar ist hat man pech und schlechte Karten
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Mit Hilfe juristischen Beistandes haben wir den Reiselifter tatsächlich bewilligt bekommen 🙂
Es war eine harte Geduldsprobe, anstrengend und zermürbend.....aber letztendlich haben wir es geschafft und sind überglücklich 🙂
Vielen Dank noch einmal für die hilfreichen und interessanten Tipps.
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