KFZ-Hilfe und der Amtschimmel

in Plauderecke
Hallo Leute,
ich wollte Euch heute eine Entscheidung über die Bezuschussung zum Kauf eines KFZ zu Besten geben.
Folgender Hintergrund: aufgrund meines Handicaps habe ich mir ein spezielles KFZ angeschafft. Es leistet mir entscheidende Dienste, um meine Tätigkeit überhaupt noch ausüben zu können. Ich bin im Außendienst tätig und arbeite vom Home Office aus. Um Kunden zu besuchen, was gemäß gängiger arbeitsrechtlicher Rechtsprechung, der Fahrt zum Arbeitsplatz entspricht, nutze ich dieses KFZ.
Also habe ich vor dem Kauf einen entsprechenden Antrag auf Zuschuss gestellt. Dieser wurde abgelehnt.
Zitat: "Nach unseren Feststellungen sind Sie nicht aus behinderungsbedingten Gründen auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, um Ihren Arbeitsplatz zu erreichen.
Sie sind im Außendienst tätig und somit schon allein berufsbedingt zwingend auf ein KFZ angewiesen. Die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit für die Benutzung eines KFZ ist daher entbehrlich. Die Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeughilfe liegen somit nicht vor."
Dass ich behinderungsbedingt auf dieses besondere KFZ angewiesen bin, interessiert hier anscheinend nicht.
Was haltet Ihr davon?
VG Bulli
ich wollte Euch heute eine Entscheidung über die Bezuschussung zum Kauf eines KFZ zu Besten geben.
Folgender Hintergrund: aufgrund meines Handicaps habe ich mir ein spezielles KFZ angeschafft. Es leistet mir entscheidende Dienste, um meine Tätigkeit überhaupt noch ausüben zu können. Ich bin im Außendienst tätig und arbeite vom Home Office aus. Um Kunden zu besuchen, was gemäß gängiger arbeitsrechtlicher Rechtsprechung, der Fahrt zum Arbeitsplatz entspricht, nutze ich dieses KFZ.
Also habe ich vor dem Kauf einen entsprechenden Antrag auf Zuschuss gestellt. Dieser wurde abgelehnt.
Zitat: "Nach unseren Feststellungen sind Sie nicht aus behinderungsbedingten Gründen auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, um Ihren Arbeitsplatz zu erreichen.
Sie sind im Außendienst tätig und somit schon allein berufsbedingt zwingend auf ein KFZ angewiesen. Die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit für die Benutzung eines KFZ ist daher entbehrlich. Die Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeughilfe liegen somit nicht vor."
Dass ich behinderungsbedingt auf dieses besondere KFZ angewiesen bin, interessiert hier anscheinend nicht.
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VG Bulli
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