Begründung gegenüber KK für Restkraftunterstützende Greifreifen (E-Motion)

Ich hatte 2013 E-Motion bewiligt bekommen. In den vergangenen 6 Monaten wurden diese 3x zur Reparatur eingesandt. Die letzte Reperatur wurde mit einem Kostenvoranschlag ca. 2500 € netto von KK abgelehnt und telefonisch durchgestellt, dass nur eine Neuverordnung eingereicht werden müssten. Jetzt will die KK ganz nue prüfen, ob mir welche trotz Basisausstattung zustehen. Wie kann ich es es jetzt genau alles begründen?

Antworten

  • Hallo,
    wie hast du es denn 2013 begründet?
    Rudi
  • Meine Arme sind teilweise auch eingeschrenkt. Links Muskelatrophie, rechts nach einer Schädigung der Nerven (nicht operiert, konservativ behandelt) sind Einschränkungen weiterhin vorhanden. Dazu kommt weiterhin, dass ich mir meine Oberarme oft auskugle, wenn sie in Dreh- und Roationsbewegungen verkanten. Daher habe ich bei den normalen Greifreifen zu schnell Ermüdungen und Schmerzen. Also gleicher Zustand wie bisher. Aber die AOK argumentiert mit dem Nahbereichdefinition, dass mein Rolli dafür ausreicht. Und die Versorgung meines Kindes (auch das Bringen/abholen zur Kita) gehört nicht zu meinem Nahbereich, da mein Kind zum Luxus gehört und Privatsache ist. Aber eigentlich geht es doch darum, relativ schmerzfrei sich im Nahbereich zu bewegen, alltägliche Dinge (Einkauf, Apotheke etc) zu meistern. Doch meine Ärzte befinden sich nicht im Nahbereich, auch die Kita nicht, die Physio nicht usw. Ach so, und die Physio gehört auch nicht zum Nahbereich. Für mich ist daher auch fraglich, warum die nun wieder ein Gutachten anfertigen wollen, ob ich es überhaupt noch bewilligt bekomme. Ich muss seit nunmehr 4 Wochen auf die Räder verzichten, fühle mich wie im Gefängnis, weil ich nicht so alleine rauskomme und bewegen kann, wie ich es möchte. Die AOK meint nur, dass mein Sanihaus Ersatz stellen müsste, was aber wirtschaftlich nicht möglich ist.
  • Hallo,
    ein Begleitschreiben mit den wichtigen Kriterien die du hier aufgeführt hast eine Neuverordnung beantragen .
    Am besten vom Arzt noch ein Attest beilegen welches die Notwendigkeit untermauert.
    Das sollte keine Probleme machen, wenn doch Widerspruch einlegen.
    Melde dich dann wieder hier.
    Alles schriftlich machen, keine mündlichen Absprachen bitte.
    Rudi


  • Hallo zusammen

    sind die genannten Kriterien nicht auch erhalten der Lebensqualität, oder ein selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung?!?

    LG Kohlrabi
  • Ja natürlich Kohlrabi,
    darum darf sich die Krankenkasse auch nicht quer stellen.
    Rudi
  • Hallo

    Problem liegt,zumindest für mich,auf der Hand.AOK.Sagt schon alles.
    Mach es wie du es geraten bekommen hast.Ansonsten wende dich doch mal an den VDK.Die können manchmal Wunder bewirken.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Guten Morgen flme-Bautzen,

    flme-Bautzen hat geschrieben:
    .Aber die AOK argumentiert mit dem Nahbereichdefinition, dass mein Rolli dafür ausreicht. Und die Versorgung meines Kindes (auch das Bringen/abholen zur Kita) gehört nicht zu meinem Nahbereich, da mein Kind zum Luxus gehört und Privatsache ist.


    Sagt das Deine KK oder ist es Dein "Resümee" aus dem zermürbenden Kampf mit ihr?

    Befinde mich gerade in der Erstversorgung eines Aktiv-Rollstuhls mit restkraftunterstützenden Greifreifen und bin bei meiner KK (nicht die AOK) gespannt, ob die das ohne weiteres übernehmen; habe hier 2 Kinder, die es zu versorgen gilt, und sollte die Aussage oben von Deiner KK stammen, wäre es ein Armutszeugnis. Kinder sind zwar schon "Luxus", nur ohne sie würde das gesamte System kollabieren.

    Stimme Rudi und Ralf Rumpf zu; unbedingt Widerspruch einlegen und Hilfe beim VDK holen, um Dein Recht auf ein eigenständiges Leben zu erhalten.

    Alles Gute!

    Liebe Grüße,

    Mondblume
Diese Diskussion wurde geschlossen.