Prozess und Beratungskostenhilfe bei Schwerbehinderung MZ G

Was,bzw. wieviel wird bei einem Antrag auf Prozess-/Beratungskostenhilfe bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G angerechnet,bzw welchen Freibetrag hat man?
Beihilfe wurde mit der Begründung zu viel Einkommen abgelehnt.Einkommen 980€ Erwerbsminderungsrente,abzüglich 380€ Miete,Strom etc. unterm Strich waren ca 160€ zu viel übrig.

Hallo,
Heiko Maas klärt auf:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Beratungs_PKH.pdf?__blob=publicationFile&v=15

einen speziellen Freibetrag wegen Schwerbehinderung gibt es nicht, kann aber mit Nachweisen berücksichtigt werden.
Rudi

Rudi65 hat geschrieben:
Hallo,
Heiko Maas klärt auf:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Beratungs_PKH.pdf?__blob=publicationFile&v=15
einen speziellen Freibetrag wegen Schwerbehinderung gibt es nicht, kann aber mit Nachweisen berücksichtigt werden.
Rudi


Erst einmal vielen Dank für die Antwort....
........welche Nachweise sind das denn?

ich schrieb „kann“, welche das sein könnten wird dir das Gericht dann schon sagen.
Offenbar sind die bei dir nicht gegeben sonst wären sie angefordert worden.
Rudi