Antrag auf Schwerbehinderung stellen bei künstlicher Hüfte?

Hallo, mein Mann hatte vor ca. 8 jahren ein künstliches Hüftgelenk bekommen. Er hat nie eine Schwerbehinderung, die Anerkennung beantragt. Jetzt will er bald in Rente gehen. Freunde rieten ihm, sich wegen der Anekennung einer Schwerbehinderung zu informieren. Das hätte evtl. Vorteile in bezug auf die Höhe der Rente? Beschwerden hat er durch das K. Hüftgelenk nicht. Sollte er einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, obwohl er sich nicht gehandicappt fühlt. Danke für Ihre Antwort, Herzliche Grüße Maja A.

Antworten

  • Hallo Maja,
    ein Schwerbehindertenausweis setzt eine Schwerbehinderung voraus.
    Wie du selber schreibst wird dein Mann durch die künstliche Hüfte nicht beeinträchtigt.
    Als macht ein Antrag keinen Sinn.
    Selbst wenn, auf die Rentenhöhe hätte es keinen Einfluß
    Rudi
  • Hey,

    ein künstliches Hüftgelenk gibt, meines Wissens nach, max. GdB20, falls, wie Rudi schon schreibt, überhaupt eine Schwerbehinderung anerkannt wird.

    Da ein SB Ausweis bzgl. Renteneintrittsalter erst ab GdB50 relevant ist und auch in anderen Bereichen des Lebens keine wesentlichen Regelungen für GdB20 existieren, bleibt die Frage nach dem Sinn eines Antrags.
    Wenn allerdings weitere Einschränkungen vorliegen oder es absehbar ist, dass solche auftreten, ist es eventuell von Vorteil bereits einen SB GdB20 zu haben.
  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das habe ich mir schon so gedacht. 😉
Diese Diskussion wurde geschlossen.