Teilzeit-Lehrstellen
MyHandicap User
✭✭✭
Ich habe eine Frage betreffend der Möglichkeit, eine Lehre in Teilzeit zu absolvieren.
Mein Stiefsohn leidet an Asperger-Syndrom. Zudem beeinträchtigen starke Rückenschmerzen seinen Lebensalltag.
Er hatte in einem für Asperger-Personen geschützten Umfeld eine Lehrstelle angefangen, die ihm sehr gefiel, die er aber abbrechen musste, weil ihm die Rückenschmerzen verhinderten, einen ganzen Tag in der Werkstatt zu verbringen.
Ideal für ihn wäre eine Teilzeitlehrstelle.
Ich habe im Internet einen Hinweis gefunden, dass es für behinderte Personen Möglichkeiten bestehen, eine Berufsbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ich finde aber keine konkreteren Informationen darüber.
Auch die IV-Stelle unseres Kantons und AGILE.CH haben keine Hinweise darüber.
Könnten Sie mir bitte weiterhelfen? GIbt es für behinderte Personen die Möglichkeit, eine Lehrstelle in Teilzeit zu absolvieren?
Für jeden Hinweis wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mein Stiefsohn leidet an Asperger-Syndrom. Zudem beeinträchtigen starke Rückenschmerzen seinen Lebensalltag.
Er hatte in einem für Asperger-Personen geschützten Umfeld eine Lehrstelle angefangen, die ihm sehr gefiel, die er aber abbrechen musste, weil ihm die Rückenschmerzen verhinderten, einen ganzen Tag in der Werkstatt zu verbringen.
Ideal für ihn wäre eine Teilzeitlehrstelle.
Ich habe im Internet einen Hinweis gefunden, dass es für behinderte Personen Möglichkeiten bestehen, eine Berufsbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ich finde aber keine konkreteren Informationen darüber.
Auch die IV-Stelle unseres Kantons und AGILE.CH haben keine Hinweise darüber.
Könnten Sie mir bitte weiterhelfen? GIbt es für behinderte Personen die Möglichkeit, eine Lehrstelle in Teilzeit zu absolvieren?
Für jeden Hinweis wäre ich Ihnen sehr dankbar.
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Antworten
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Hoi Ljuba
Die Berufsberatung könnte Euch ev. weiterhelfen.
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Hallo Ljuba
Herzlich Willkommen im MyHandicap-Forum!
Ich habe deine Frage mit einem Fachexperten abgesprochen:
Zwar gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, aber der betrifft unseres Wissens die Berufsschule und Prüfungen. Ob die betriebliche Ausbildung in Teilzeit absolviert werden kann, wissen wir nicht.
Entscheidend wird sein, welches Pensum geleistet werden kann. Unser Experte kennt einen Fall, bei dem der Lehrbetrieb einverstanden war, die tägliche Arbeitszeit zu kürzen – soviel ich weiss von 8 auf 7 Stunden. Ich nehme an, das ist eine bilaterale Vereinbarung zwischen Betrieb und lernender Person. Je tiefer das Pensum ist, das möglich ist, desto schwieriger dürfte es werden.
Ganz genau wissen wir es aber leider nicht. Vielleicht kann die Orgnisation der Arbeitswelt (OdA) des entsprechenden Berufes als Trägerin der Berufsbildung weitere Auskunft geben.
Hier der Link: http://www.berufsbildungplus.ch/berufsbildungplus/fachportal/verbundpartner/organisationen-der-arbeitswelt.html
Liebe Grüsse
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Vielen lieben Dank für die wertvolle Hinweise!
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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