Arbeitsunfall Nichtanerkennung als Arbeitsunfall

Im April 2017 hatte ich einen Arbeitsunfall,der von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall nicht anerkannt wird,auch nicht von einem Gutachter.
Mir wurde schwarz vor Augen und ich wurde bewusstlos und stürzte rückwärts gegen einen Hubwagen. Dabei hatte ich eine Kopfverletzung und an der Hals Wirbelsäule wurden die Halswirbel verletzt,dass ich weder laufen,noch aufstehen konnte. Nach der Erstbehandlung kam der Notarzt und ich wurde in einer Vakuummatratze gelegt und ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde ein MRT und CT der Wirbelsäule angefertigt. Am Abend erfolgte die OP an den Halswirbel und ich erhielt eine Platte. danach eine Woche Intensivstation der Neurochirurgie,danach normale Station bis 02.05. . Vom 02.05. bis 14.08.2017 in der Klinik Beelitz-Heilstätten. Die Berufsgenossenschaft und der Gutachter gehen davon aus dass der Sturz durch innere Vorerkrankungen verursacht worden ist. Mir ist nicht bekannt,weshalb mir schwarz vor den Augen wurde und es zum Sturz kam . Es handelt sich um eine inkomplette Querschnittlähmung. Was muss ich machen,damit der Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft anerkannt wird. Bei Nichterkennung des Arbeitsunfalls- Widerspruch eingelegt,Gutachter im Juli 2018 , Widerspruch bleibt bestehen. Weitergabe an das Sozialgericht. Welche Chancen habe ich beim Sozialgericht?

Antworten

  • Ich bin kein Jurist. Dass du bewusstlos wurdest, ist sicher kein Arbeitsunfall. Der Sturz wär sicher als solcher zu betrachten. Es ist die Frage, inwiefern du die Tätigkeit aufgrund deiner Vorerkrankungen überhaupt ausüben könntest u d ob du dich dadurch grob fahrlässig verhalten hast. Auch ob und wieweit bereits eine Vorschädigung vorlag.

    Nehme dir einen guten Anwalt.