merkbuchstabe "H"

ich habe schon 1 mal den Antrag auf den merkbuchstaben "H" gestellt .ich bin seh-geh-und hörbehindert .Bedingt durch meine Muskel Erkrankung und meiner Arthrose fällt das laufen mir sehr. ich habe einen e-fix Rollstuhl für draußen und eine normalen für die Wohnung . ich kann mir nicht mal alleine ein knöpfe zumachen ,haare kämen nicht mal richtig den po........ abputzen . bedingt durch die seh Behinderung und die öftern Anfälle .bin ich auf ständige Hilfe für wieder kehrende Verrichtung angewiesen . ich habe 90% den merkbuchstaben RF-G und B .als ich noch einmal versucht habe den merkbuchstaben "H" einzureichen .hatte ich das alles mitgeteilt hatte Atteste vorgelegt das der Muskelschwund immer schlimmer wird .hatte auch mitgeteilt das ich den PFG 2 habe und das ich einen Erhöhung Antrag gestellt habe .Nach ein paar Wochen bekam ich die Antwort ( obwohl meine Augen schon bewertet worden sind und ich darauf hin den merkbuchstaben "RF" bekam wollen sie diesen unterlagen noch mal haben .genau wie die Sache mit dem Ohrenarzt (Tinnitus -Hörsturz ) wollen sie auch diese unterlagen noch mal auch diese wurden schon bewertet . aber von der Muskel Erkrankung nicht. ich sagte auch das ich noch eine kiefer op habe wegen den knochenschund im Kiefers .aber das war ihnen auch gleich . ohne Hilfe schaffe ich nichts !! Ich habe mich mal von einer Beratungsstelle beraten lassen sie sagten ich habe die Voraussetzung für diesen merkbuchstaben .Doch das Versorgungsamt sieht das anders was kann ich machen wer kann mir einen Rat geben. Bitte Verzeiht mir wenn ich nicht immer groß schreibe oder mit punkt und Komma und es sich Fehler. Leider kann ich nicht alles erkennen was ich schreibe .

Antworten

  • Hier die Bedingungen für Merkzeichen "H", die wohl auf dich nicht zutreffen:
    https://www.schwerbehindertenausweis.de/behinderung/ausweis/die-merkzeichen#h-Hilflosigkeit
    Deine Defizite betreffen eher den Pflegegrad.
    Rudi
  • hallo Rudi
    du sagst das würde nicht auf mich zutreffen . das pflegkasse sagt es genau anders.. ich bin seh geh und hörbehindert . habe eine Muskelschwäche eine steife HWS bin Multiallergen inkontinz,habe anfälle meine Hände zittern sowie ticks und vieles mehr . ich kann ja nicht mal ein einfaches Wasserglas halten ohne das ich was verschütte.unterwegs müssen wir windel wecksel weil meine blase macht was sie will ich bin auf ständige hilfe angewiesen . und auch beständig wieder kehrende Tätigkeiten . ich war bei einer Rechtsanwältin zur Beratung . sie meinte ich habe diese Voraussetzung .ich denke schon das die Voraussetzung gegeben ist .
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  • erikaund klaus hat geschrieben:
    hallo Rudi
    du sagst das würde nicht auf mich zutreffen . das pflegkasse sagt es genau anders.. ich bin seh geh und hörbehindert . habe eine Muskelschwäche eine steife HWS bin Multiallergen inkontinz,habe anfälle meine Hände zittern sowie ticks und vieles mehr . ich kann ja nicht mal ein einfaches Wasserglas halten ohne das ich was verschütte.unterwegs müssen wir windel wecksel weil meine blase macht was sie will ich bin auf ständige hilfe angewiesen . und auch beständig wieder kehrende Tätigkeiten . ich war bei einer Rechtsanwältin zur Beratung . sie meinte ich habe diese Voraussetzung .ich denke schon das die Voraussetzung gegeben ist .


    Hallo ErikaundKlaus,
    was die Pflegekasse sagt ist erst einmal subjektiv, maßgeblich ist wie das Versorgungsamt die ihm vorliegenden Befunde bewertet.
    Das das bei dir nicht zutrifft war keine Wertung von mir sondern gemessen an den Bedingungen an die Vergabe des Merkbuchstaben "H".
    Sprecht noch mal mit den Ärzten und stellt einen Erhöhungsantrag.
    Viel Erfolg.
    Rudi
  • mein Arzt hatte mir den Vorschlag gemacht das ich den merkbuchstaben stellen soll .diesen antrag hatte ich vor 14 tagen gestellt . freitag habe ich ein schreiben vom Versorgungsamt bekommen . ich hatte noch mal angerufen dort sagte man mir es soll noch 3 befunde b.z.w abgewartet werden . einmal den kiefer op( kieferaufbau ) dann die augen op und ein einmal neue werte der ohren .ich danke euch für die Infos .das Thema ist somit jetzt für mich beendet erika
  • Bei einer Reihe von Behinderungen wird ohne nähere Prüfung angenommen, dass die Kriterien des Merkzeichens H erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem

    - Blindheit & hochgradige Sehbehinderung

    das habe ich heute noch gefunden . da ich hochgradig sehbehindert bin (Merkbuchstaben ) RF denke ich das ich die Kriterien erfüllt habe .jetzt jetzt es die Untersuchungen abwarten .
    noch mal danke für die infos

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