Heute hatte ich ein Gespräch das Erwachsene ab 18 Jahre zu Hause bei den Eltern
kein Recht auf Grundsicherung hätten auch nicht in den ersten 2 Jahren im Bildungsbereich einer Wfbm.
Hat sich da so viel im Gesetz geändert ?
Nein, dein Gesprächspartner ist ein Schwätzer!
https://www.intakt.info/informationen-und-recht/leistungen-zur-teilhabe/grundsicherung/
Rudi
Rudi65 hat geschrieben:
Nein, dein Gesprächspartner ist ein Schwätzer!
https://www.intakt.info/informationen-und-recht/leistungen-zur-teilhabe/grundsicherung/
Rudi
Nein, dein Gesprächspartner ist ein Schwätzer!
https://www.intakt.info/informationen-und-recht/leistungen-zur-teilhabe/grundsicherung/
Rudi
😃
Lach vielen Dank Rudi für die kurze Einschätzung
Also am Telefon muss ich sagen machte er den Eindruck doch helfen zu wollen.
Also es geht um unsere Tochter
( 80 % B G H PF.4 )
im August 18 geworden habe wir auch den Antrag im August gestellt
Sie geht och bis nächstes Jahr zur Schule und soll dann in eine Wfbm wechseln
so ist es auch schon mit der Reha-Beraterin geregelt
Da noch Informationsbedarf bestand habe ich heute Morgen angerufen
Und da bekam ich dann diese Aussage
das erst Anspruch wenn der Bildungsbereich der Wfbm durch ist und Sie dauerhaft da ist
Aber Sie hätte ja möglicherweise Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt
Aber er möchte jetzt erstmal ein paar Unterlagen zu ihrem Antrag
mal schauen wie es ausgeht.
GLG
Lies mal in dem Link, das bestätigt meine Meinung.
Rudi