Kan ich als IV bezüger mit ausweis F in einem anderen kanton um zihen ?

Ich würde gerne in einem anderen kanton leben weil im kanton Zürich es sehr bis fast unmöglich ist eine wohnung zu bekommen. (Zu teuer)

Antworten


  • hallo Diego

    Meinst du die Aufenthaltsbewilligung "F"? diese ist ausgestgellt für vorübergehende Asylsuchende. Wenn du du umziehen möchtest wende dich an das Amt ,das dich nach Zürich zuwies. Oder frage die IV als Rentenbezüger was du machen sollst.

    Kohlrabi
  • Hallo Diego 1

    Zuerst einmal herzlich willkommen in unserem Forum/Community und schön, dass du uns gefunden hast.

    Bitte erkundige dich, so wie "Kohlrabi schon geschrieben hat (danke)" bei deiner IV-Stelle = SVA Zürich
    Siehe Link: https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/iv.html

    Ausweis F
    Dieser Ausweis wird vom Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) in der Regel für 12 Monate ausgestellt und kann verlängert werden (Aufenthaltsausweise). Im Ausweis werden die Aufenthaltsadresse der vorläufig aufgenommenen Person, die Gültigkeitsdauer und die Bewilligung einer Erwerbstätigkeit eingetragen. Der Ausweis F gilt gegenüber allen eidgenössischen und kantonalen Behörden als Ausweispapier. Er ist aber kein Reisedokument und berechtigt somit nicht zum Grenzübertritt (Auslandreisen). Er ist auch kein Nachweis für die Identität der ausländischen Person, da sich die darin enthaltenen Personalien unter Umständen ausschliesslich auf deren Angaben stützen.

    Hoffe dir hiermit weitergeholfen zu haben und wünsche dir einen schöne Wuchestart.

    Beste Grüsse
    Claudia

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