Beihilfe lehnt Lenkhilfe für 2-jähriges Kind mit Dysmelie ab. Gibt es Urteile, die hier helfen?

Hallo,
wir haben ein Problem mit der Übernahme der Kosten einer Fahrhilfe von der Beihilfe und hoffen, uns kann hier jemand helfen:
Unser Sohn, Leo, fast 2 Jahre, ist ein richtiger Lausbub; ihm fehlt die rechte Hand bis circa Mitte Unterarm (Dysmelie). Seit längerem läuft er und als nächstes wäre das Laufrad dran.
Da wir aus der nördlichen Oberpfalz sind, werden wir von der Cnopf'schen Kinderklinik in Nürnberg betreut. Der dort behandelnde Arzt hat im März eine Unterarm-Laufrad-Fahrhilfe verordnet. Die Orthotechnik Rummelsberg hat das ganze übernommen, einen Abdruck gemacht und uns einen Kostenvoranschlag zur Freigabe geschickt.

Und da ist auch unser Problem.
Meine Frau ist Lehrerin und muss sich privat versichern. Da wir für Leo das Beste wollten, haben wir ihn privat mitversichert und nicht über mich gesetzlich Familienversichert.

Das Angebot "Fahrradlenkhilfe für Dysmelie oberer Extremitäten" haben wir an die Krankenkasse und an die Beihilfestelle geschickt.
Die Krankenkasse hat Ende April mitgeteilt, dass sie die Aufwendungen mit dem tariflichen Prozentsatz übernehmen.
Letzte Woche kam von der Beihilfestelle folgender Brief:
"Aufwendungen für Gegenstände von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis oder Gegenstände, die der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen, sind nicht beihilfefähig. Auf eine ärztliche Verordnung kommt es hierbei nicht an (§21 Abs 1 BayBhV).
Die Fahrradlenkhilfe für Ihren Sohn Leo ist kein Hilfsmittel gemäß BayBhV.
Nachdem zwar eine ärztliche Verordnung für die Fahrradlenkhilfe vorliegt, es sich aber nicht um ein Hilfsmittel handelt, das in der Hilfsmittelliste (Anlage 4 zu §21 Abs 1 BayBhV) aufgeführt wird, ist eine Gewährung von Beihilfe für diese Aufwendungen nicht möglich."

Das heißt, die Beihilfe übernimmt nicht die 80% der Kosten.

Können Sie uns weiterhelfen?
Gibt es hier ähnliche Fälle, bei denen die Beihilfe die Übernahme der Kosten verwehrt hat?
Haben Sie Erfahrungen darin, wie wir die Fahrrad-Lenkhilfe für unseren Leo bekommen bzw durchsetzen können?
Wie sieht es bei der Übernahme der Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen (bin bei der Techniker) aus? Werden hier die Kosten übernommen? Falls ja, könnte ich ihn wieder familienversichern!

Uns geht es darum, dass mein Sohn die Möglichkeit bekommt, Fahrradfahren zu erlernen, erstmal mit einem Laufrad und später mit einem Fahrrad, so wie es Kinder in seinem Alter eben machen. Das Problem ist aber, wie soll er Lenken und das Gleichgewicht halten, wenn er nur mit einer Hand den Lenker greifen kann?
Habt ihr Tipps, Ratschläge, Erfahrungen.... bzw gibt es Urteile, die uns weiterhelfen können?
Danke schon mal vorab!
Grüße
Leo und Papa Lars

Antworten

  • Hallo LeoPapa,
    ich kenne keine Urteile in der Richtung, im übrigen wären es nur einzelfallbezogene Urteile.
    Auf jeden Fall solltest du Widerspruch einlegen (Frist beachten) und dann ggf. mit einem Fachanwalt klagen
    Gruß
    Rudi
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