Autofahren mit linker Beinprothese ?

Moin,
darf man ein Automatik-PKW fahren mit Beinprothese links ?
danke für Antworten

Antworten

  • Darf man.
    Du musst Vorsorge treffen, dich sicher im Verkehr verhalten zu können.
    Übrigens gibt es auch Möglichkeiten, mit einen Beinprothesd links ein Schaltwagen zu fahren, wenn man es kann.
  • Danke @einbein

    aber hier bei Myhandicap steht:
    Sie sind neu mit einer Behinderung konfrontiert worden und haben bereits einen Führerschein?

    Wenn Sie als Führerscheininhaber durch einen Unfall oder eine Krankheit neu mit einer Behinderung konfrontiert sind, sind Sie verpflichtet dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Sofern die Behörde annimmt, dass Sie auf Grund der neuen Voraussetzungen Hilfsmittel oder dergleichen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr brauchen, wird die Behörde ein Gutachten anfordern.

    Es kann auch sein, dass die Behörde die Erbringung des Gutachtens von Ihnen fordert. In der Regel wird Ihnen dafür eine Frist gesetzt. Kommen Sie dieser Anforderung im angegeben Zeitraum nicht nach, darf Ihnen die Behörde Ihren Führerschein entziehen.

    Auch wenn dieser Weg mühsam und kostenintensiv erscheinen mag, möchten wir Ihnen ans Herz legen, eine neu erworbene Behinderung oder Einschränkung umgehend der Fahrerlaubnisstelle zu melden. Zum einen sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet. Zum anderen entstehen Ihnen im Falle eines Unfalls, egal ob unschuldig oder schuldig, große versicherungsrechtliche Schwierigkeiten!
  • Hallo Freddy,
    so ist es auch wie du es zitierst. Man darf alles nur nicht erwischen lassen, darum lieber den gesetzlichen Weg gehen.
    Gruß
    Rudi
  • Die folgende Information ist falsch!
    Es besteht keine Anzeigepflicht seitens des Bürgers eine Behinderung anzuzeigen.

    Bekommt die Behörde Information und hat Bedenkrn, was die Fahreugnubg betrifft, kann (und wird sie) eine Begutschtung einfordern. Dies verursacht Kosten bedeutet zwangsläufig den Verlust von Teilen des Führerscheins.

    Man kann dem Vorgreifen, indem man sich selbst um ein Gutachten kümmert. Mitunter braucht es aber Zeit, bis man alte Möglichkeiten wieder erreicht. Und nicht alle Gutachter kennen sich mit allen Behinderungen aus.

    Aber nochmal: als links beinamputierter reicht es aus, ein Automatikauto zu fahren. Mehr „Vorsorge“ kann man hier nicht treffen.
    Liegen weitere Fakten vor (Sensibilitätsstötung an anderen Körperteilen, Medikamente, Bewegungseinschränkungen,...) sieht es anders aus. Aber das war ja nicht die Fragestellung.
    Es ist auch grundsätzlich nicht ausgeschlossen, als Oberschenkelamputierter mit Prothese einen Schaltwagen oder Motorrad zu fahren.
    Dito für Armamputierte.



    Freddy6666 hat geschrieben:
    Danke @einbein

    aber hier bei Myhandicap steht:
    Sie sind neu mit einer Behinderung konfrontiert worden und haben bereits einen Führerschein?

    Wenn Sie als Führerscheininhaber durch einen Unfall oder eine Krankheit neu mit einer Behinderung konfrontiert sind, sind Sie verpflichtet dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Sofern die Behörde annimmt, dass Sie auf Grund der neuen Voraussetzungen Hilfsmittel oder dergleichen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr brauchen, wird die Behörde ein Gutachten anfordern.

    Es kann auch sein, dass die Behörde die Erbringung des Gutachtens von Ihnen fordert. In der Regel wird Ihnen dafür eine Frist gesetzt. Kommen Sie dieser Anforderung im angegeben Zeitraum nicht nach, darf Ihnen die Behörde Ihren Führerschein entziehen.

    Auch wenn dieser Weg mühsam und kostenintensiv erscheinen mag, möchten wir Ihnen ans Herz legen, eine neu erworbene Behinderung oder Einschränkung umgehend der Fahrerlaubnisstelle zu melden. Zum einen sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet. Zum anderen entstehen Ihnen im Falle eines Unfalls, egal ob unschuldig oder schuldig, große versicherungsrechtliche Schwierigkeiten!

  • einbein hat geschrieben:
    Bekommt die Behörde Information und hat Bedenkrn, was die Fahreugnubg betrifft, kann (und wird sie) eine Begutschtung einfordern.


    Genau dann ist das Kind meist in den Brunnen gefallen, soll heißen es gab ein Unfall öder ähnliches.
    Ich weiss nicht warum man so oberflächlich damit umgeht, wenn dann noch die Versicherung sich weigert (zu recht) zu zahlen dann ist die Ratlosigkeit groß. 🥺
    Gruß
    Rudi
  • Es gibt ja immer wieder „Rechtsexperten“ die ihre Volksmeinung hier kundtun, die aber mit der Realität nichts zu tun hat und, tüpisch deutsch und oberlehrerhaft, Konstruktionen an den Haaren herbeiziehen.

    Der Führerschein bleibt solange gültig, bis er entzogen wird.
    Die Versicherung muss natürlich immer bezahlen, solange kein Vorsatz vorliegt....
    Der Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten und Vorsirge treffen, dass er keine besondere Gefahr darstellt.
    Es gibt keinen Fall, der gerichtlich geklärt wurde, bei dem die Versicherung in solch einem Fall nicht hätte zahlen müssen.

    Fällt der Verkehrsteilnehmer auf, kann das passieren, dass die Verkehrsbehörde eine Überprüfung der Fahreignung anordnet. Denn kann man das immer noch machen.

    Fährt man einbeinig Motorrad und kippt zur amputierten Seite um und verursacht dadurch einen Schaden, hat man vermutlich ein Problem. So ein Konstruckt war hier aber nicht Gegenstand der Diskussion.

    Ich kann nur davor warnen, vorschnell und unnötig zur Verkehrsbehörde zu rennen. Ersten verursacht es unnötige Kosten, dann bekommt man meist teile des Führerscheins gestrichen, die man, wenn überhaupt, sich wieder sehr mühsam beschaffen muss.

    Bekommt man z.B. Die Klasse A incl. AM wegen Beinamputaion gestrichen und so in 3 Jahren kommt man auf den Trichter, dass ein Roller eine ganz praktische Sache wäre, in der Uwischenzeit kommt man mit der Prothese auch gut zurecht und das wäre kein Problem, muss man die Klasse AM oder A1 komplett neu machen, als ob man noch nie einen Führerschein besessen hätte.

    Aber es bleibt jedem selbst überlassen, ob er sich neben nem Bein auch noch den Führerschein amputieren lassen will. Manche Leute sind auch ganz glücklich, wenn sie schön behindert sind.

    P.s. Auch ein rechts Beinamputierter kann ein ganz normales Automatikauto (ohne Linksgas) fahren. Das ist grundsätzlich zulässig. Aber hier würde ich zu einer Fahreignungsbegutachtung raten. Die muss man aber nicht in den FS eintragen lassen. Vielleicht ändert sich ja später noch was und heutige Auflagen sind dann nicht mehr erforderlich. Dann kann man ein neues Gutachten machen lassen und gut ist.

    Falls jemand Zweifel hat und ADAC-Mitglied ist, kann er sich dort eine Rechtsberatung einholen. Das ist allemal verlässlicher, als eine Volksmeinung.



  • @einbein
    Du hast alles richtig auf den Punkt gebracht !
    Sehe ich auch so, glaub ich werde mal (anonym) bei der Führerscheinstelle anrufen und "dumm" fragen, was in so einem Fall auf den Führerscheininhaber zukommt, falls die Auskunft geben !
    Alternativ könnte man sich ja noch bei einer Fahrschule erkundigen, ab die nach z.B. 2 Std. eine Bescheinigung darüber ausstellen, daß man fahren kann !?
    Viele Grüsse
    Freddy

    Nachtrag:
    Habe soeben mit einem Fahrschul-Lehrer (aus dem Bekanntenkreis) telefoniert, der mir bestätgt hat,
    solange ein "Automatik-Fahrzeug" gefahren wird, ist es bedenkenlos zu fahren !



    einbein hat geschrieben:
    Es gibt ja immer wieder „Rechtsexperten“ die ihre Volksmeinung hier kundtun, die aber mit der Realität nichts zu tun hat und, tüpisch deutsch und oberlehrerhaft, Konstruktionen an den Haaren herbeiziehen.

    Der Führerschein bleibt solange gültig, bis er entzogen wird.
    Die Versicherung muss natürlich immer bezahlen, solange kein Vorsatz vorliegt....
    Der Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten und Vorsirge treffen, dass er keine besondere Gefahr darstellt.
    Es gibt keinen Fall, der gerichtlich geklärt wurde, bei dem die Versicherung in solch einem Fall nicht hätte zahlen müssen.

    Fällt der Verkehrsteilnehmer auf, kann das passieren, dass die Verkehrsbehörde eine Überprüfung der Fahreignung anordnet. Denn kann man das immer noch machen.

    Fährt man einbeinig Motorrad und kippt zur amputierten Seite um und verursacht dadurch einen Schaden, hat man vermutlich ein Problem. So ein Konstruckt war hier aber nicht Gegenstand der Diskussion.

    Ich kann nur davor warnen, vorschnell und unnötig zur Verkehrsbehörde zu rennen. Ersten verursacht es unnötige Kosten, dann bekommt man meist teile des Führerscheins gestrichen, die man, wenn überhaupt, sich wieder sehr mühsam beschaffen muss.

    Bekommt man z.B. Die Klasse A incl. AM wegen Beinamputaion gestrichen und so in 3 Jahren kommt man auf den Trichter, dass ein Roller eine ganz praktische Sache wäre, in der Uwischenzeit kommt man mit der Prothese auch gut zurecht und das wäre kein Problem, muss man die Klasse AM oder A1 komplett neu machen, als ob man noch nie einen Führerschein besessen hätte.

    Aber es bleibt jedem selbst überlassen, ob er sich neben nem Bein auch noch den Führerschein amputieren lassen will. Manche Leute sind auch ganz glücklich, wenn sie schön behindert sind.

    P.s. Auch ein rechts Beinamputierter kann ein ganz normales Automatikauto (ohne Linksgas) fahren. Das ist grundsätzlich zulässig. Aber hier würde ich zu einer Fahreignungsbegutachtung raten. Die muss man aber nicht in den FS eintragen lassen. Vielleicht ändert sich ja später noch was und heutige Auflagen sind dann nicht mehr erforderlich. Dann kann man ein neues Gutachten machen lassen und gut ist.

    Falls jemand Zweifel hat und ADAC-Mitglied ist, kann er sich dort eine Rechtsberatung einholen. Das ist allemal verlässlicher, als eine Volksmeinung.




  • Die Fahrschule kann keine „Begutachtung“ machen. Auch ein Arzt nicht.
    Die Behutachtung macht der Sachverständige vom TÜV, DEKRA, GTÜ (wenn die das schon machen).
    Dazu muss man von einem Fahrlehrer vorgestellt werden. Der TÜV nimmt knapp 200€, der Fahrlehrer ca. 120€. Dazu kommen ggf. noch Fahrstunden davor. Wenn die FS-Stelle das Gutachten anfordert, ggf. zusätzlich noch eine medizinische Begutachtung.
    Man sollte aber nicht zu einem x-beliebigen Gutachter gehen. Sonst kriegt man (oft unnötige) Auflagen und Beschränkungen.