Ablehnung durch MDK. Was kann ich tun?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat eine Endo-Exo-Prothese in meinem Fall als NICHT medizinisch notwendig eingestuft. Ich habe Einspruch eingelegt. Gibt es bereits Urteile beim Sozialgericht zu Endo/Exo?

Antworten

  • Wieso machst du den Umweg über die KK. Der Arzt stellt die Notwendigkeit der EE fest und setzt sie ein. Dann sind vollendete Tatsachen geschaffen.

    Sonst, wenn du jetzt den Weg über KK und MDK gegangen bist: Einspruch und Klage beim SG. Ich würde dir den RA Müller und Dr. Paul in Gütersloh empfehlen.
    Gegen EE wird die Kasse keine Chance haben, da eine Bedinderubg soweit auszugleichen ist, bis es dem eines Nichtbehinderten entspricht. Das kapier selbst der blödeste Richter, dass eine EE hier mehr erreicht, als eine Schaftversorgung.
  • Hi Einbein,

    danke für deine Tipps !!!
    Ich habe bereits Einspruch eingelegt und bin auch fest entschlossen, bei einer wiederholten Ablehnung die Klage beim SG einzureichen. Ich muss den Einspruch noch medizinisch begründen lassen.
    Ich bin deshalb den Weg über die KK gegangen, weil mir mein Hausarzt nach dem Arztbrief von Dr. Aschoff die EE per Rezept verordnet hat und mir gesagt hat, ich soll das bei der KK einreichen.
    Dann ging die Mühle los.

    Ich kann mich trotzdem operieren lassen, dann würde das Krankenhaus sich mit der Kasse streiten um die Kostenübernahme.
    Hab dann nur Angst, dass mir die Anschluss-Reha und das Krankengeld nicht gezahlt wird.
  • Für die Reha ist die RV zuständig. Wenn das Implantat drin ist, sind vollendete Tatsachen geschaffen.
    Krankengeld brauchst du erst, wenn du über 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben bist. Je nach Arbeitsplatz, wird das aber nicht notwendig sein.
    Die KK wird in einem gerichtlichen Verfahren keine Chance haben.