Rückerstattung für PKW?
Hallo
Meine Tochter hat von der Geburt an eine Lähmung am rechten Arm. Sie hat seit einen Jahr ihren Führerschein und würde gerne wieder Autofahren. Weil wir kein Automatk Auto bei uns in der Nähe gefunden haben das ein paar Jahre alt ist und wenig gelaufen ist. Haben wir ihr vor 3 Wochen ein Auto bestellt. Zurzeit geht sie noch in die Schule, deshalb bezahlt das Arbeitsamt nichts. Sie bekommt auch Schülerfahrkarten. Allerdings braucht sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln für den Hin und Rückfahrt zur Schule 2 Stunden.
Gibt es Kostenträger für Schüler?
Gibt es eine Rückerstattung für ein gekauftes Auto und einen Umbau?
LG
Steffan
Meine Tochter hat von der Geburt an eine Lähmung am rechten Arm. Sie hat seit einen Jahr ihren Führerschein und würde gerne wieder Autofahren. Weil wir kein Automatk Auto bei uns in der Nähe gefunden haben das ein paar Jahre alt ist und wenig gelaufen ist. Haben wir ihr vor 3 Wochen ein Auto bestellt. Zurzeit geht sie noch in die Schule, deshalb bezahlt das Arbeitsamt nichts. Sie bekommt auch Schülerfahrkarten. Allerdings braucht sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln für den Hin und Rückfahrt zur Schule 2 Stunden.
Gibt es Kostenträger für Schüler?
Gibt es eine Rückerstattung für ein gekauftes Auto und einen Umbau?
LG
Steffan
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Antworten
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Hallo Steffan,
begrüße dich erst mal hier.
Da bin ich jetzt auch überfragt wie das bei Schülern ist. Du sagst selber, das Arbeitsamt wäre zuständig.
Oder eben die Rentenversicherung wenn eine gewisse Anzahl an Jahren ein bezahlt wurde.
Einen PKW komplett zurück erstattet gibt es nicht. Zuschüsse ja. Die muss man aber vor dem Kauf beantragen.
Wer genau jetzt für deine Tochter als Kostenträger in Frage kommt muss jemand beantworten der sich besser auskennt.
Einen Umbau kann man dann beantragen wenn man im Beruf steht, und zur Arbeitsplatz Erlangung auf den PKW angewiesen ist. Dann bei der Arge oder Rentenversicherung. Wenn aber öffentliche wie Bahn, Bus möglich sind ist unklar ob es genehmigt wird. Dann nur mit Ausnahme, also Behinderungsbedingt keine öffentliche Fahrt möglich....
gruß wessi
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Steffan55 hat geschrieben:
Hallo
Meine Tochter hat von der Geburt an eine Lähmung am rechten Arm. Sie hat seit einen Jahr ihren Führerschein und würde gerne wieder Autofahren. Weil wir kein Automatk Auto bei uns in der Nähe gefunden haben das ein paar Jahre alt ist und wenig gelaufen ist. Haben wir ihr vor 3 Wochen ein Auto bestellt. Zurzeit geht sie noch in die Schule, deshalb bezahlt das Arbeitsamt nichts. Sie bekommt auch Schülerfahrkarten. Allerdings braucht sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln für den Hin und Rückfahrt zur Schule 2 Stunden.
Gibt es Kostenträger für Schüler?
Gibt es eine Rückerstattung für ein gekauftes Auto und einen Umbau?
LG
Steffan
Hallo Steffan,
grundsätzlich ist ein Antrag auf Kfz Hilfe vor dem Kauf eines Kfz zu stellen, egal ob es einen Zuschuß gibt oder nicht.
Rückwirkend geht gar nichts.
So wie du es schilderst hat deine Tochter keinen Anspruch auf Kfz Hilfe 2 Stunden Fahrzeit hin und rück sind zumutbar und 1 gelähmter Arm dürfte auch nicht reichen.
Gruß
Rudi
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