Möglichkeit für Mietzuschüsse?

Hallo, mein Mann ist EU-Rentner, GdB 80, PG 3 (Antrag auf Erhöhung ist gestellt), ich selbst pflege ihn, beziehe Hartz 4, wir haben eine 9jährige Tochter. Wir wohnen - noch - in einer schönen, großen, rollstuhlgerechten Unterwohnung, die von der ARGE gezahlt wird. Umgerechnet für 4 Personen, da wg. Rollstuhl 15m² mehr bewilligt wurden. Nun wurde da Haus verkauft und der Vermieter möchte die "ortsübliche" Miete. Das wären in unserem Fall ca. 250€ mehr Kaltmiete, wenn wir nach den m² gehen, die wir uns absolut nicht leisten können!!! In unserer kleinen Stadt gibt es zwar genug Wohnungen und Häuser zu mieten, aber die sind zu teuer...... gibt es noch irgend eine Möglichkeit Zuschüsse zu bekommen??? Momentan wissen wir nicht weiter. der behindertenbeauftragte des Landkreises meinte nur, wir sollten erstmal dem SoVD beitreten... Hallo, wer soll das alles bezahlen??? Davon abgesehen, haben die meinem Mann damals auch nicht weitergeholfen... Wegen unserer Kleinen möchten wir natürlich auch hier im Ort bleiben (auch weil wir beide hier aufgewachsen sind).
Danke schon mal für - hoffentlich - hilfreiche Antworten

Antworten

  • Hallo Siwima,
    ich sehe da keine Möglichkeiten auf Zuschüsse.
    Was sagt denn die Arge?
    Zu prüfen wäre ob der neue Eigentümer überhaupt berechtigt ist die Miete so stark anzuheben. Ich gehe mal davon aus daß die Wohnung beim Bau mit öffentlichen Geldern gefördert wurde. Damit ist der Vermieter 20Jahre und mehr (je nach Vertrag) an eine ortsübliche Miete nach Mietspiegel gebunden.
    Gruß
    Rudi
  • Hallo,
    nein, das Haus gehörte meinen Schwiegereltern und es musste verkauft werden, da beide in Pflegeheimen wohnen (müssen).
    Da das Haus da ist, mit mehreren Mietparteien, springt natütlich das Sozialamt nicht ein... Unsere Miete wurde erst letztes Jahr etwas erhöht, da wir in die Unterwohnung gezogen sind, da mein Mann auf den Rollstuhl angewiesen ist und es sich ergab, da der andere Mieter auszog. somit konnten wir wechseln und es gab dann ja den Zuschuss auf mehr m².
    Hm... das heißt also, so ca. in drei bis sechs Monaten müssen wir uns ein Plätzchen unter der Brücke suchen... 😳 😡
    Ironie off........
  • Umgehend auf dem Amt für Wohnungswesen als Wohnungssuchend melden und einen Wohnberechtigungsschein beantragen.
    Gruß
    Rudi
  • Ok, danke, werd ich machen
    LG siwima
  • Dazu noch eine Frage: was bringt mir der Schein, wenn es am Ort keine behindertengerechte, bezahlbare Wohnung gibt?? Die Wohnungen oder auch Häuser, dieder Größe nach in Frage kämen, sind von der Bruttokaltmiete schön fast höher, als das, was die ARGE für KM, NK und Hzg. zahlt...
    Habe die letzten Tage soviel gegooglet... Bin nun wirklich verzweifelt....

    Wir haben uns auch schon vor Monaten an einen Anwalt gewandt wegen Ärztepfusch - dieser wurde auch schon nachgewiesen, aber wenn es zu einem verfahren kommen sollte, kann sich das auch noch über Jahre hinziehen bekanntermaßen.

    LG siwima
  • Öffentlich geförderte Wohnungen sind in der Regel nicht auf dem freien Markt deklariert.
    Frag im Wohnungsamt, die haben alle öffentlich geförderten Wohnungen im PC.
    Gruß
    Rudi
  • gut, danke
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