Gibt es Vorgaben beim Behindertentransport wann eine Begleitperson den Behinderten begleitet?
Wir transportieren teilweise geistig wie auch körperlich behinderte Menschen von einem Alters- und Pflegeheim ins Spital oder Arzt.
Alle Transporte werden mit technisch gut ausgerüsteten Rollstuhl-Fahrzeugen ausgeführt. Ab wann muss eine Begleitperson die/den Behinderte/n beim Transport begleiten. Gibt es da gewisse gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien?
Alle Transporte werden mit technisch gut ausgerüsteten Rollstuhl-Fahrzeugen ausgeführt. Ab wann muss eine Begleitperson die/den Behinderte/n beim Transport begleiten. Gibt es da gewisse gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien?
0
Antworten
-
Hallo naucu,
ich bin etwas verwirrt. Wenn man in Deutschland einen Fahrdienst für behinderte Menschen (Transport hört sich nach Vieh an)
betreiben will benötigt man eine Genehmigung. Um diese zu erlangen werden solche Fragen ,wie die Deine, im Vorfeld geklärt.
Ist das in der Schweiz anders, darf da jeder Fahrdienst spielen? 🥺
Gruß
Rudi
0 -
Hallo Ruedi
Vielen Dank für Dein rasches Feedback. Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Bei unserer Anfrage geht es hier nicht um die Bewilligung oder Lizenz (die wir ohnehin haben) sondern an welcher Stelle wird eine Begleitperson mit dem Fahrdienst mitfahren. Wann kann der Fahrer alleine mit einer behinderten Person zum Arzt oder ins Spital fahren und wann muss eine Begleitperson mitfahren? Z.B. ein Heimbewohner mit Demenz der auf den Rollstuhl angewiesen ist und sporadische epileptische Anfälle hat soll diese Person mit einer Begleitperson (mit medizinische Ausbildung) begleitet werden? Gibt es hier genaue Richtlinien, wann der Fahrer alleine oder mit einer Begleitperson diesen Fahrdienst ausführt? Das ist hier die Frage.
Hast Du Kenntnis über diese Richtlinie?
Liebe Grüsse aus der Schweiz
Diana
0 -
Hallo Diana,
wenn man als Fahrer nicht weis wann man... wenn man behinderte Menschen gewerblich befördert.... eine Begleitperson braucht, hat man entweder einen extrem gleichgültigen Arbeitgeber, oder ist selber ein sehr gleichgültiger Arbeitgeber. Ein Verantwortungsbewußter Arbeitgeber / Betreiber so eines Fahrdienstes, klärt so eine Frage vor der Fahrt mit dem Auftraggeber, und invormiert dann sein Personal entspr. Ein Fahrer der sich nicht sicher ist, fragt seinen Arbeitgeber, den Fahrgast, oder dessen Angehörige oder dessen Betreuungspersonal. Bei Fahrrten zum bzw. vom Arzt hat der Fahrgast eine Verordnung für einen Tramsport....... wo dann drin steht ob eine Begleitperson erforderlich ist... oder nicht. Als Fahrer würde ich mich möglichst neutral darüber informieren,.... denn wenn der Chef sparen will, stören Fahrer mit solchen Fragen eventuel.
😀 Helmut
0 -
naucu11 hat geschrieben:
Hallo Ruedi
Vielen Dank für Dein rasches Feedback. Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Bei unserer Anfrage geht es hier nicht um die Bewilligung oder Lizenz (die wir ohnehin haben) sondern an welcher Stelle wird eine Begleitperson mit dem Fahrdienst mitfahren. Wann kann der Fahrer alleine mit einer behinderten Person zum Arzt oder ins Spital fahren und wann muss eine Begleitperson mitfahren? Z.B. ein Heimbewohner mit Demenz der auf den Rollstuhl angewiesen ist und sporadische epileptische Anfälle hat soll diese Person mit einer Begleitperson (mit medizinische Ausbildung) begleitet werden? Gibt es hier genaue Richtlinien, wann der Fahrer alleine oder mit einer Begleitperson diesen Fahrdienst ausführt? Das ist hier die Frage.
Hast Du Kenntnis über diese Richtlinie?
Liebe Grüsse aus der Schweiz
Diana
Helmut bringt es auf den Punkt. Im übrigen sind die Richtlinien für Behindertenfahrten Bestandteil der Lizenzvergabe.
Selbst Taxifahrer müssen zum Erwerb der Lizenz eine Prüfung ablegen .
Gruß
Rudi
0 -
Hallo Rudi,
mir fällt gerade auf : die Frage betrifft die Schweiz...... da kann das rechtlich lizenzlich anders laufen als bei uns. "Bei uns" läuft das so, das wenn ich die Polizei über Sicherheitsmägel bei Behindertenfahrdiensten Informieren, steht die lieber Schmiere, und achtet darauf, das dem Fahrdienst keine Antzeige bzw. Bußgeld wiederfährt, als das die Mängel wirksam abgestellt werden. Wenn das in der Schweiz auch so ist kann man nur hoffen das die Betroffenen wachsam und mutig sind.
😀 Helmut
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 978 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 127 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 126 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 90 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 754 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 105 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche