Darf Sanitätshaus meinen E-Rolli einbehalten?

Sanitätshaus hat mein rep.bedürftiger E-Rolli einbehalten mit der Begründung ich hätte Gewalt angewendet bzw.ich wäre unsachgemäss umgegangen. Sitze schon seit 9 Wochen in einem unangepassten Ersatzrolli und habe deshalb nur noch Schmerzen. Auch bin ich mit dem Rolli schon gestürzt, obwohl mir das seit 25 Jahren noch nie passiert ist. Krankenkasse schreibt, dass das
Sanitätshaus die Reparatur vornehmen muss, -Kostenpauschale-.Trotz Anwalt geht nichts voran, das Sanitätshaus hat bis morgen noch Frist, dann wird es wohl zu Gericht gehen!! Wenn ich die Reparaturkosten von 1100 Euro übernommen hätte (San.Haus sendete mir einen Kostenvoranschlag) hätte ich meinen Rolli schon. Leider habe ich nicht soviel Geld !!! Ich bin so verzweifelt und weiss einfach nicht mehr weiter. Ich bin zu 100% Schwerbehindert und habe Pflegestufe 3. Kann mir jemand weiterhelfen ???

Antworten

  • Hallo,
    dein >Anwalt hilft dir doch, wir können auch nicht mehr tun.
    Gruß
    Rudi
  • Hallo,

    das Sanitätshaus steht in der Bringschuld, d.h. die müssen dir erst mal nachweisen, dass du evtl. mit deinem Gefährt unsachgemäß umgegangen bist. Ansonsten müssen die dir deinen E-Rolli möglichst zeitnah wieder repariert zukommen lassen. Einfach dich mit so einer 0815-Ersatzgurke auf Dauer auf die große Fahrt zu schicken ist aber auch nicht in Ordnung vom Sanitätshaus. Für ein paar Tage würde ich es noch einsehen, aber für eine längere Zeit sollten die da schon ein geeigneteren Untersatz für dich finden.

    Gruß Andy

  • Ich würde mich schleunigst an einen Anwalt wenden!
  • @Josua,
    das hat er doch getan, liest du nicht?
    "Trotz Anwalt geht nichts voran, das Sanitätshaus hat bis morgen noch Frist, dann wird es wohl zu Gericht gehen!! "
    Gruß
    Rudi