Kindergeld - Verzweifelt - Nachweis familienähnliches Band

Liebe Community,
es geht mal wieder um das Kindergeld. Ich kümmere mich seit 14 Jahren um die schwerbehinderte Tochter meines Lebensgefährten. Sie hat mich nach dem Tod ihrer Mutter zur 'Mama ernannt'. Einige Monate, nachdem sie 18 wurde, ist sie in ein Zimmer in einer WG gezogen, die sich `betreutes Wohnen` nennt, denn sie wäre nicht in der Lage, alleine zu wohnen. (Sie hat eine Behinderung von 100% und eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz) Ich kümmere mich um sie, es ist wie ein Mutter-Tochter Verhältnis. Der Vater des Kindes hat der Familienkasse eine Abtretungserklärung unterschrieben, da er möchte, dass ich das Kindergeld bekomme, da er sich nicht mehr um die Pflege kümmern möchte; denn die tatsächliche Pflege habe ich auch nach ihrem Auszug übernommen (unentgeltlich) Die Familienkasse zweifelt nun das familienähnliche Band an. Dies ist aber eine Voraussetzung, damit sie als Pflegekind eingestuft wird. Nach einem neurologischen Gutachten ist sie auf dem Stand eines 8 jährigen Kindes. Ich bin etwas ratlos -
Die Anträge für erwachsene Kinder, die eine Behinderung haben, sind schon eine gnadenlose Zumutung. Wenn man aber einen Ablehnungsbescheid bekommt und einen Widerspruch begründen muss, dann ist das einfach alleine nicht zu schaffen.
Wer kann mir sagen, ob es in diesen Fällen eine kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung gibt? Ich habe schon Kontakt zum VKM, zum VDK, zur Lebenshilfe, zur KOKOBE und zu anderen Beratungsstellen aufgenommen - die aber nicht in dieser komplizierten Thematik weiterhelfen konnten......
Vielen Dank für Eure Tipps.
P.S. Ich wohne in Bonn

Antworten

  • Hallo Jane,
    du solltest ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt führen, das kostet nicht die Welt, ist aber die einzige Möglichkeit bei deinem speziellen Fall kompetente Hilfe zu bekommen.
    Eigentlich sollte vdk auch helfen können, wahrscheinlich bist du aber kein Mitglied.
    Die ca 6,-€ im Monat sind immer gut angelegt.
    Gruß
    Rudi
  • Ob es eine kostenlose Rechtsberatung gibt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber trotz allem würde ich mich an einen Anwalt, der sich auf sowas spezialisiert hat, wenden. Es wird auch nicht Unmengen an Geld kosten, und immerhin willst du damit ja was erreichen. Wenn du es mit einem Anwalt schaffst, dann ist das viel wertvoller, als die Honorarnote für den Anwalt.

    Aber ich verstehe ganz und gar nicht, wieso du eine Ablehnung bekommst. Es ist zwar nicht dein leibliches Kind, aber trotzdem dein Kind, was du genauso liebst. Sonst würdest du dich ja nicht so um es kümmern. Und vor allem kümmerst du dich ja nicht erst seit gestern um sie.

    Bin zwar kein Experte, aber soweit ich informiert bin, können auch die Großeltern, Pflegeeltern, oder Stiefeltern die Anspruchsberechtigten für Kindergeld sein, und nicht nur die leiblichen Eltern: https://www.elternwissen.com/gesundheit/homoeopathie-fuer-kinder/art/tipp/kindergeld-wie-viel-sie-erhalten-und-wie-lange-sie-es-bekommen.html
    Und das sie die Pflege bei dir nicht anerkennen, finde ich einfach unverständlich. Der leibliche Vater kümmert sich nicht drum, aber du als Stiefmutter schon. Das machst du seit 14 Jahren und das Mädchen sieht dich als ihre "Mama". Gehe dem auf jeden Fall nach! Kämpfe und lasse dich nicht unterkriegen!
  • Pete82 hat geschrieben:
    Bin zwar kein Experte, aber soweit ich informiert bin, können auch die Großeltern, Pflegeeltern, oder Stiefeltern die Anspruchsberechtigten für Kindergeld sein, und nicht nur die leiblichen Eltern: https://www.elternwissen.com/gesundheit/homoeopathie-fuer-kinder/art/tipp/kindergeld-wie-viel-sie-erhalten-und-wie-lange-sie-es-bekommen.html
    Und das sie die Pflege bei dir nicht anerkennen, finde ich einfach unverständlich. Der leibliche Vater kümmert sich nicht drum, aber du als Stiefmutter schon. Das machst du seit 14 Jahren und das Mädchen sieht dich als ihre "Mama". Gehe dem auf jeden Fall nach! Kämpfe und lasse dich nicht unterkriegen!


    Pete,
    Jane ist weder Schwiegereltern, Stiefeltern, Pflegeeltern noch Großeltern.
    Sie ist nach dem Recht eine Fremde, hat also keinerlei Ansprüche.
    Sie schreibt ja, " Tochter ihres Lebensgefährten", also sind sie auch nicht verheiratet.
    Hier ist der Lebensgefährte und die leibliche Mutter gefragt vom Gericht festlegen zu lassen daß Jane als Pflegemutter eintritt.
    Rudi
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