Pflegepauschbetrag Finanzamt:Kopie des Bewilligungsbescheid und wer Geld bekommen hat
Hallo Ihr,
ich pflege meine Exfrau unentgeltlich. Meine Exfrau bekommt Pflegegeld.
Ich habe in meine Steuererklärung seit 8 Jahre bereits den Pflegepauschbetrag abgesetzt und immer ging das so durch. Ich habe eine Kopie des Schwerbehindertenausweises von meiner Exfrau beigelegt.
Jetzt in 2017 fordert die Finanzbeamtin ich solle den Bewilligungsbescheid für meine Exfrau einreichen und ob und wer die Pflege entgeltlich übernommen hat.
Meine Exfrau hat bestätigt, dass ich unentgeltlich tätig bin. Ich trage jetzt nochmal vor, dass ich als Einziger die Pflege unentgeltlich übernommen habe.
Ich bin der Meinung, damit ist meine Pflicht erfüllt.
Wie sehen Sie/du das?
Hinweis: Wir sind schon seit Jahren geschieden und haben eine Einzelveranlagung.
ich pflege meine Exfrau unentgeltlich. Meine Exfrau bekommt Pflegegeld.
Ich habe in meine Steuererklärung seit 8 Jahre bereits den Pflegepauschbetrag abgesetzt und immer ging das so durch. Ich habe eine Kopie des Schwerbehindertenausweises von meiner Exfrau beigelegt.
Jetzt in 2017 fordert die Finanzbeamtin ich solle den Bewilligungsbescheid für meine Exfrau einreichen und ob und wer die Pflege entgeltlich übernommen hat.
Meine Exfrau hat bestätigt, dass ich unentgeltlich tätig bin. Ich trage jetzt nochmal vor, dass ich als Einziger die Pflege unentgeltlich übernommen habe.
Ich bin der Meinung, damit ist meine Pflicht erfüllt.
Wie sehen Sie/du das?
Hinweis: Wir sind schon seit Jahren geschieden und haben eine Einzelveranlagung.
0
Antworten
-
1Muschimuschi hat geschrieben:
Hallo Ihr,
ich pflege meine Exfrau unentgeltlich. Meine Exfrau bekommt Pflegegeld.
Ich habe in meine Steuererklärung seit 8 Jahre bereits den Pflegepauschbetrag abgesetzt und immer ging das so durch. Ich habe eine Kopie des Schwerbehindertenausweises von meiner Exfrau beigelegt.
Jetzt in 2017 fordert die Finanzbeamtin ich solle den Bewilligungsbescheid für meine Exfrau einreichen und ob und wer die Pflege entgeltlich übernommen hat.
Meine Exfrau hat bestätigt, dass ich unentgeltlich tätig bin. Ich trage jetzt nochmal vor, dass ich als Einziger die Pflege unentgeltlich übernommen habe.
Ich bin der Meinung, damit ist meine Pflicht erfüllt.
Wie sehen Sie/du das?
Hinweis: Wir sind schon seit Jahren geschieden und haben eine Einzelveranlagung.
Hallo
Zuerst einmal Respekt das du deine Exfrau pflegst, finde ich schön und lobenswert.
Das Finanzamt möchte gerne wissen wohin das Pfllegeld deiner Frau hin geht.
Zeig dem Finanzamt doch den Bewilligungsbescheid, und gib ihnen die Auskunft.
Da du es unentgeltlich machst ist doch alles ok, es wird beim Pflegegeld deren Verwendung manchmal nicht korrekt umgegangen.
Liebe Grüße Carola
0 -
1Muschimuschi hat geschrieben:
Ich habe in meine Steuererklärung seit 8 Jahre bereits den Pflegepauschbetrag abgesetzt und immer ging das so durch. Ich habe eine Kopie des Schwerbehindertenausweises von meiner Exfrau beigelegt.
Hallo Muschimuschi,
eine Frage, wieso hast du in deiner Steuererklärung den Pflegepauschbetrag abgesetzt?
Meinst du vielleicht die Steuererklärung deiner Frau?
Du schreibst ja ihr seid geschieden und getrennt veranlagt.
Gruß
Rudi
0 -
Ja, mischimischi, das kann teuer werden, wenn die Karten neu gemischt werden.
M.E. ist das Pflegegeld zweckgebunden für die Pflegeleistung und nicht für sonstige Ausgaben deiner Frau. Sie muss das Geld den Pflegenden geben. Wenn du schreibst, dass du unentgeltlich gepflegt hast, dann kann sie im schlimmsten Fall das ganze Pflegegeld zurückzahlen.
Wenn du sonst wo noch festangestellt wärst, könntest du dies als steuerfrei hinzu verdienen.
Diese Überlegung entspringt nur meiner persönlichen logischen Denkweise 😉
Da war doch letztes mal schon Jemand da, der gemeint hat, dass er sich wegen des Vaters Staat von seiner Frau trennen wird. Das entspringt den gleichen Denkstrukturen, die nicht weiter gedacht wurden. (bin kein Hobbypsychologe 😉
lg
0 -
Nein Yvonne, das Pflegegeld muß nicht für Pflegeleistungen verwendet werden solange die Pflege sicher gestellt ist.
Es gibt noch etliches an Kosten auf Grund der Krankheit.
Das Geld steht dem zu Pflegenden zu, die/der kann machen damit was sie/er will.
Wird das Geld an Angehörige zwecks Pflegeleistung weitergegeben ist das für den Empfänger (mit Ausnahmen) steuerfrei.
Der Ex-Mann ist aber kein Angehöriger, der müßte Steuern zahlen.
Warten wir erst mal auf seine Antwort wenn denn überhaupt eine kommt. 😉
Gruß
Rudi
0 -
Danke Rudi 😀 für die Berichtigung. Das sind gute Infos, wenn man Angehörige hat. Selbst hatte ich die Erfahrung noch nicht, weil ich das MDK Personal in meinem Widerspruch als *Laien* betitelt habe 😉 Nun habe ich Angst vor der Rache…
lg
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 978 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 127 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 126 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 90 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 754 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 105 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche