Hat Deutscher Führerschein für Menschen mit Behinderung in der Schweiz keine Gültigkeit?

Als ich noch ein Kind war, wurde mein Hand amputiert. Im Jahr 1995 als ich in Deutschland mein Führerschein machen wollte, hatte ich davor ein Arztzeugnis geholt, das meine Fahrtauglichkeit bescheinigte. Dann habe ich meine Prüfung gemacht und seitdem habe ich meinen deutschen Führerschein.

Im September 2017 zog ich in die Schweiz. Meine deutsche Autoversicherung bescheinigte mir, dass ich 20 Jahre in ihre Gesellschaft unfallfrei versichert war.

Im Februar 2018 stellte ich in Lausanne meinen Antrag auf Führerscheinumtausch. In der Regel ein „normaler“ Umtausch nimmt etwas ein bis zwei Wochen Zeit in Anspruch und kostet ca. 100 Franken.

Ich muss aber wegen meiner Behinderung die ganze von Ihnen beschriebene Prozedur (https://www.myhandicap.ch/mobilitaet-behinderung/auto/fuehrerausweis/) erneut durchmachen. Nämlich ich holte ein Arztzeugnis, welches meine Fahrtauglichkeit bescheinigt und die entsprechenden Einschränkungen per Fahrsimulation festlegt. Neulich bekam ich einen Brief, dass ich mich bei spezieller Fahrschule anmelde und mich für die Fahrprüfung vorbereiten soll.

Meine Anliegen dazu ist es, dass ich weder ein Neuling mit Behinderung bin, der erst seine Führerschein macht, noch jemand der neu verletzt wurde. Ich führte die ganze Prozedur schon im Jahr 1995 in Deutschland durch und hier in der Schweiz wurde meine Einschränkungen durch Ärztliche Fachleute mit Fahrtsimulation erneut geprüft dokumentiert und festgelegt.

Meine Frage ist weshalb ich nochmal die Fahrschule besuchen muss und neue Prüfung ablegen muss? Ist es nicht eine klare Diskriminierung gegenüber andere Menschen, die keine Behinderung haben?

Antworten

  • Chopan hat geschrieben:
    Als ich noch ein Kind war, wurde mein Hand amputiert. Im Jahr 1995 als ich in Deutschland mein Führerschein machen wollte, hatte ich davor ein Arztzeugnis geholt, das meine Fahrtauglichkeit bescheinigte. Dann habe ich meine Prüfung gemacht und seitdem habe ich meinen deutschen Führerschein.

    Im September 2017 zog ich in die Schweiz. Meine deutsche Autoversicherung bescheinigte mir, dass ich 20 Jahre in ihre Gesellschaft unfallfrei versichert war.

    Im Februar 2018 stellte ich in Lausanne meinen Antrag auf Führerscheinumtausch. In der Regel ein „normaler“ Umtausch nimmt etwas ein bis zwei Wochen Zeit in Anspruch und kostet ca. 100 Franken.

    Ich muss aber wegen meiner Behinderung die ganze von Ihnen beschriebene Prozedur (https://www.myhandicap.ch/mobilitaet-behinderung/auto/fuehrerausweis/) erneut durchmachen. Nämlich ich holte ein Arztzeugnis, welches meine Fahrtauglichkeit bescheinigt und die entsprechenden Einschränkungen per Fahrsimulation festlegt. Neulich bekam ich einen Brief, dass ich mich bei spezieller Fahrschule anmelde und mich für die Fahrprüfung vorbereiten soll.

    Meine Anliegen dazu ist es, dass ich weder ein Neuling mit Behinderung bin, der erst seine Führerschein macht, noch jemand der neu verletzt wurde. Ich führte die ganze Prozedur schon im Jahr 1995 in Deutschland durch und hier in der Schweiz wurde meine Einschränkungen durch Ärztliche Fachleute mit Fahrtsimulation erneut geprüft dokumentiert und festgelegt.

    Meine Frage ist weshalb ich nochmal die Fahrschule besuchen muss und neue Prüfung ablegen muss? Ist es nicht eine klare Diskriminierung gegenüber andere Menschen, die keine Behinderung haben?


    Hallo
    Ist dein Handicap sichtbar? Wird verlangt ein Führerschein neu zu machen oder nur eine Fahrprüfung?
    Man möchte sicher sein das du mit deinem Handicap ein Auto fahren kannst.
    Deine letzte Prüfung ist ja etwas her und es könnte ja sein das sich dein Krankheitsbild verändert hat. Die Deutsche Autoversicherung kann sonst etwas bestätigen, das interessiert in der Schweiz keinen, da du auf Schweizer Straßen unterwegs wärst. Wenn ein Unfall passiert muss eine Schweizer Versicherung zahlen, oder derjenige wird rechtlich belangt der den Führerschein umgeschrieben hat, ohne eine Eignungsprüfung. Und wenn die Versicherung nicht zahlt dann wird man dich in Verantwortung nehmen, und das kann sehr teuer werden.
    Es ist keine Diskriminierung es ist Schweizer Gesetz, und das wird dir eine Schweizer Fahrschule auch erklären können. Oder die IV Stelle weiß da auch mehr. Und als du zum umschreiben deines Führerscheins warst, hat man dir auch erklärt warum das sein muss.
    Du wirst nicht Drumherum kommen eine Prüfung abzulegen, wenn du in der Schweiz Auto fahren möchtest. Ich habe ein Link von procap eingefügt, nimm mit denen Kontakt auf, telefonisch ist e8ne Rechtsberatung gratis, die können dir helfen und Sachen erklären.

    https://www.procap.ch

    Gruß Carola
  • Für die rasche Antwort möchte mich bei Ihnen bedanken. Der Link zur Rechtsberatung wird mir wahrscheinlich helfen.

    viele Grüsse
  • Guten Tag Chopan

    Bitte sehe dies nicht als Diskriminierung sondern als Förderung der Verkehrssicherheit.

    Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen auch für Schweizer Bürger unterschiedlich streng.

    Im Kanton St. Gallen besteht die Pflicht, sich einer Kontrolluntersuchung zu unterziehen für Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben und Ausweisinhaber während oder nach schweren körperlichen Beeinträchtigungen durch Unfallverletzungen oder Krankheiten.

    Frage bitte bei deinem zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt nach, was in deinem Kanton für Prävention/Massnahmen bestehen – anbei Liste https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/Adressen/

    Du findest auch Rechtsberatung bei INKLUSION HANDICAP - https://www.inclusion-handicap.ch/de/recht/rechtsberatung-44.html

    Der in Deutschland erworbene Führerschein ist auch in der Schweiz gültig. Der Führerschein sollte nach der Einwanderung innerhalb der nächsten 12 Monate auf einen Schweizer Führerausweis umgeschrieben werden. Denn nach einem Jahr verliert die deutsche Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit und man würde, gesetzlich gesehen, ohne Fahrerlaubnis fahren.

    Hoffe dir mit diesen weiteren Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche dir noch eine schöne Restwoche.

    Beste Grüsse
    Claudia



  • Lieber Chopan
    Es hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Sondern mit Bürokratismus
    Mit meinen Fuss und Rückenbeschwerden versuche ich seit Jahren eine Lösung mit der IV zu finden. Aber die verhalten sich wie die drei Berühmten Affen . Nichts hören nichts sehen nichts tun
    Wenn ich das Geld bekäme das die für ihr nichts tun erhalten wäre mir längst geholfen !
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