Kann ich meinen Kardiologen belangen wenn er mir falsche Auskünfte zur Fahrerlaubnis gibt?

Im März 2015 erlitt ich den plötzlichen Herztod, nach Koma und implementierten Defi ging ich nach dem KH zu einem Kardiologen der die weitere Behandlung übernehmen sollte. Der Kardiologe erklärte mir dass ich 6 Monate nicht mehr mit dem Auto / Motorrad fahren darf, er mich aber nach 6 Monaten begutachtet und ein Schreiben aufsetzt dass ich wieder im Strassenverkehr teilnehmen kann. Mittlerweile mußte ich das notwendige Gutachten, den neuen Führerschein und 750€ später feststellen, dass dieser Kardiologe gar keine Ausbildung hat dies zu beurteilen. Kann ich diesen Kardiologen zumindest an den Kosten beteiligen? denn Seine falschen Aussagen und Beratung usw. gleicht ja einer falschen behandlung also einem Behandlungsfehler und ich will gar nicht darüber nachdenken was passieren hätte können und ich habe dabei evtl. keinen versicherungsschutz.

Antworten

  • Hallo Bayer,
    ich finde es schon ein wenig naiv allein den Aussagen des Kardiologen zu glauben der Arzt ist und kein Fachmann für Fahrerlaubnisse!
    Hier ist die Führerscheinstelle zuständig, die holt ggf Gutachten ein und entscheidet.
    Verklagen? Vergiss es besser schnell! 🥺
    Gruß
    Rudi
  • Moin Bayer53,
    Richtig: Vergiss es und lerne daraus 😀
    Die Erklärung sieht bei mir etwas anders aus: Unterschätze nicht die Ausbildung der Ärzte (trotzdem muss nicht alles glauben). Fehlerhaftes Vorgehen hat nichts mit der Ausbildung zu tun. In diesem Fall muss aber kein Fehler vorliegen. Selbstverständlich hat ein Arzt auch das Wissen bei Erkrankungen und auch bei Medikamenten über deren Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und es steht ihm zu über die Teilnahme im Straßenverkehr zu entscheiden… Ob in deinen Augen richtig oder falsch, dafür kannst du ihn aber nicht belangen, weil die Beweise fehlen. Aus seiner Sicht kann er dir die Verkehrstüchtigkeit bescheinigen, du kannst aber aus einen ganz anderen Grund eine Gleichgewichtsstörung oder Schwindel bekommen und bist eben mitten auf der Straße trotzdem fahruntüchtig, z.B. weil du zu wenig Flüssigkeit zu sich genommen hast, oder aus der psychischer Instabilität usw… Auch sonst wird von Patienten viel verschwiegen (meistens Alkohol und Cannabis). Es ist ein schwieriges Thema, schon deshalb, weil die Patienten auch auf Medikamente unterschiedlich reagieren.
    Und ja, wenn du glaubst dass eine falsche Entscheidung war, dann kommst zum Gutachter, - er ist auch "nur" ein Arzt.

    @ Rudi 😀, glaubst du dass ein Gutachter intelligenter ist als ein niedergelassener Facharzt?
    Leider glauben das auch viele Entscheidungsträger und haben keine Ahnung davon, warum ein Arzt zum Gutachter wird 😉
    lg

  • yvonne2 hat geschrieben:

    @ Rudi 😀, glaubst du dass ein Gutachter intelligenter ist als ein niedergelassener Facharzt?
    Leider glauben das auch viele Entscheidungsträger und haben keine Ahnung davon, warum ein Arzt zum Gutachter wird 😉
    lg



    Nein, das glaube ich nicht. In der Regel sind die Gutachter aber studierte Ärzte und somit dem Facharzt gleichgestellt.
    Im Zweifel entscheidet auch nicht alleine der Arzt sondern ein Richter mit entsprechenden fachärztlichen Gutachten , möglicherweise auch Fahrtests über die Fähigkeit ein Kfz zu führen.
    Über die Wertigkeit von Gutachten gehen ja sehr oft die Meinungen weit auseinander, da stimme ich dir zu.
    Bei mir brauchte es auch 4 Gutachten über 4 Jahre bis zur Verrentung, die Entscheidung fiel allerdings über eine abgebrochene Rehamaßnahme.
    Schöne Pfingsten wünscht
    Rudi
  • Du sagst es: „mit entsprechenden fachärztlichen Gutachten“, also doch vom Arzt, der als Gutachter arbeitet und vielleicht heimlich Cannabis konsumiert? ;o)
    ---
    Ach, meine Lieben, verzeiht mir; heute ist nicht mein Tag 😡
    lg
  • nobody is perfect, auch keine Gutachter. 😉
    Kopf hoch, wird schon wieder.
    Gruß
    Rudi 😛
  • Also vielen Dank für Eure Antworten.
    Ich denke das ein Arzt auch noch ein Facharzt eine gewisse Fürsorgepflicht und Aufklärungspflicht seinen Patienten gegenüber hat, die er gewissenhaft wahrnehmen sollte anstatt einfach ein Schreiben aufzusetzen und den Patienten im Glauben zu lassen, es wäre alles in Ordnung. ich denke dass das eher schon zur falschen Behandlung tendiert wenn ein Arzt seinen Pflichten nicht nachkommt, aus welchem Grund auch immer. Er ist der Profi!
    ( Es tut mir leid das ich vorher keine Erfahrung mit Wiederbelebung und Koma gemacht hatte, die ich hätte einbringen können. In so einer Situation und dem Weg zurück ist man mit vielen Dingen beschäftigt und vertraut den aussagen seiner Ärzte und man zweifelt diese auch nicht an. Wenn es da unter Euch welche gibt, die aber über alles Erhaben und jeder Situation gewachsen sind und immer Wissen was zu tun ist, trotzt mir das meinen größten Respekt ab, aber ich bin kein Übermensch und nur durchschnittlich intelligent.)

    Bitte antwortet einfach auf meine Frage: Hat der Arzt in diesem Fall seine Fürsorgepflicht und Aufklärungspflicht verletzt? und ist er dewegen zu Belangen? Danke!!


  • @Bayer,
    nein ,der Arzt hat seine Fürsorgepflicht und Aufklärungspflicht nicht verletzt!
    Als mündiger, erwachsener Bürger ist man selber in der Pflicht gesagtes zu überprüfen durch 2.oder 3. Meinung.
    Hast du die Aussagen des Arztes schriftlich? Ich kann es nicht aus deiner Frage ersehen.
    Alleine schriftliches wäre evtl. angreifbar weil beweisbar.
    Ein Sprichwort sagt:
    Nach besten Wissen und Gewissen!
    Gruß
    Rudi
  • Hallo Bayer53,

    Wir sind keine Rechtsanwälte und auch wenn welche da wären, so ist es zu wenig über die Situation geschrieben worden: wie ist es zum Schaden gekommen. Das ist aber wichtig. Denn, wenn der Arzt bei der OP ein Instrument in dem Körper vergisst, dann kannst du ihn belangen. Es kommt immer auch auf die individuelle Situation an.
    Also, wir können viel schreiben und rätseln – aber ohne Infos gibt es auch keine bessere Antwort!! Bitte 😀
    Das hat auch nichts mit Erhabenheit zu tun.
    Ich habe dir auch geschrieben und ich kann noch verdeutlichen: Wenn du betrunken gefahren bist oder berauscht von Cannabis, dann kannst du zwar glauben, dass du ihn aus irgendeinen Grund belangen kannst, weil du eben keinen Bluttest machen musstest. Wenn du meinst, dass das unter dem Einfluss der Medikamente ist, dann wäre besser gleich nach einem Vorfall das Bluttest machen zu lassen.

    Du hast auch nicht geschrieben, ob der Kardiologe nach dem halben Jahr auch einen Attest ausgestellt hat. Ich habe so verstanden, dass er gesagt hat, dass er dir einen ausstellen WIRD. Vielleicht hast du dich nur an seine Aussage verlassen, was aber nicht bedeutet, dass du dann nach einen halben Jahr fahrtauglich bist. Du hättest hin gehen müssen, damit er sieht, ob alles so verlaufen ist, wie er sich vorgestellt hat. Außerdem kann er nur einen Attest aus seiner kardiologischen Sicht erstellen. Oder hat er auch Blut abgenommen, und die Werte was anderes gedeutet haben 🥺
    Hat er dir einen Attest ausgestellt oder nicht? Vielleicht wollte er nicht so ausstellen, wie du es möchtest; er ist eben dafür verantwortlich, was er schreibt. Oder bist du auch noch ohne einen Attest ins Auto gestiegen? Ist dir vorher Führerschein abgenommen worden? Warum? Du erwartest viel von anderen, doch ohne Info kann dir auch keiner helfen. Auch wenn ein Facharzt, Chefarzt dir sagt, morgen bekommst du etwas, so kann er bis morgen eine gute oder gar eine schlechte Ausrede finden, dass du das morgen nicht bekommst, was er dir versprochen hat.

    Zu deinen Angaben über deine Diagnosen, kannst du auch kein Wunder erwarten. Kein Mensch weiß das, wie lange du in Koma warst; welche Folgeschäden das für dich bedeutet und du kannst sie nicht nachweisen. Also, auch bei einem Fachmann kann dir passieren, dass er sagen wird: „Das gibt es nicht“ – weil er das nicht kennt.
    Was ein med. Fachmann nicht kennt, das kennt auch der Rechtsanwalt nicht. In solchen Fall ist es wirklich Schade um deine Energie, einen Prozess zu führen, denn schließlich du verlieren wirst. Dann ist es der Überlegenheit Wert, ob du nicht lieber den „Kuck Kuck Mann“ kommen und das Auto pfänden lässt… Denn: im Kampf in diesem Irrgarten zu überleben, wirst du all´ deine Energie brauchen.

    Wie würdest du dir den helfen, wenn du in Koma bist; glaubst du etwa, dass du dich selbst im Koma wiederbeleben kannst? So habe ich das verstanden. Es stimmt, dass man in einer Notsituation einen Arzt vertraut und ihm glaubt; es bleibt einem nichts anderes übrig. Doch durch den Sauerstoffmangel könntest du auch vergessen haben, dass der Arzt seiner Fürsorge-/ und Aufklärungspflicht nachgekommen ist (das hat mit Intelligenz nicht zu tun)… er könnte aber auch vergessen, und er kommt damit beim Gericht auch noch durch – wenn er einfach behauptet, "das mache ich immer, an sie persönlich kann ich mich nicht erinnern" (Fremderfahrung)… egal ob das *immer* stimmt oder nicht.
    Und nun ja, wir machen verschiedene Erfahrungen. Ich kann am Leben nicht teilnehmen, weil ich zu viel vertraut/geglaubt habe und kann auch Niemanden belangen. Vieles, was ich schriebe, sind meine Erfahrungen, aber auch fremde.

    Wenn du zu viel erwartest, wirst du noch mehr enttäuscht. Ist so, wie auch hier. Das ist ein Forum und ich werde wegen einen „Hallöchen“ an Rudi, nicht in die Plauderecke gehen. Bis dahin ist ja von mir zu deinem Fall alles gesagt worden, was anhand deiner Infos möglich war 😀
    Ich wünsche dir wirklich alles alles Gute!


  • Hallo Bayer53
    Bitte beachte das hier keine Fachanwälte schreiben, hier sind mehr Hobbypsychologen und Hobby Anwälte.
    Rudi hat das entscheidende erwähnt wenn du etwas schriftlich hast, dann hast du etwas evt. in der Hand.
    Dein Fall ist komplex und mein Rat wäre das du dir einen Fachwanwalt nimmst, der alles prüfen wird.
    Den Rat eines Forums so wie dieses hier, die deinen Fall nicht komplett kennen, würde ich nicht nutzen.
    Ich persönlich würde nicht auf Personen hören wo ein Nein geschrieben wird.
    Im Zweifel geht man den Rechtsweg aber nie den Weg einiger Hobbyanwälte in einem Forum.
    Ich wünsche dir viel Glück
    LG Carola

  • Hallo Bayer,
    meinem Rechtsempfinden nach müsstest Dir, wenn Du die falsche Auskunft einem Behandlungsfehler gleichsetzen willst und dafür einen Schadenersatzanspruch geltend machen willst, auch einen Schaden erlitten haben. Aber die Kosten für den Gutachter der Führerscheinstelle und dem neuen Führerschein wären ja auch mit der richtigen Auskunft fällig gewesen. Diese Kosten hat er meines Erachtens nicht zu verantworten.
    Ausserdem nehme ich an, dass - falls er Dir bescheinigt hätte, dass Du wieder am Strassenverkehr teilnehmen kannst, er geschrieben hätte, dass Du aus kardiologischer Sicht wieder am Strassenverkehr teilnehmen kannst. Damit hätte er meiner Meinung nach, wenn das medizinisch zutraf, nichts Falsches bescheinigt, - nur hätte es der Führerscheinstelle nicht ausgereicht.
    Diese Beurteilung würde natürlich noch nicht bedeuten, dass Du generell fahrtüchtig bist (eine Reanimation kann auch andere gesundheitliche Schäden nach sich ziehen). Deshalb ist natürlich ein Gutachter einer Führerscheinstelle sinnvoll, der die Beurteilungen der verschiedenen Fachärzte zusammenträgt und es ggf. zu einer weiteren Überprüfung der Fahrtüchtigkeit kommt.
    Indem er Dich darauf hinwies, dass Du bis zu einer Neubeurteilung weder Auto noch Motorrad fahren darfst, ist er jedenfalls seiner Fürsorgepflicht nachgekommen.
    Ob man nun einen Facharzt dafür bestrafen kann, dass er nicht weiss, dass er für eine Neubeurteilung der Fahrtüchtigkeit den Patienten an die Führerscheinstelle verweisen muss, weiss ich nicht und ... wie hier schon gesagt, müsstest Du das einen Fachanwalt fragen. Zur Meldung an die Führerscheinstelle ist man als Arzt - zumindest in der Schweiz - nur verpflichtet, wenn man davon ausgehen muss, dass der Patient trotzdem Auto fährt.
    Also, wenn er in DE verpflichtet gewesen wäre, es zu melden ...
    Aber ein Fachanwalt kann Dir sagen, ob der Kardiologe "bestraft" werden kann. Das er sich an Kosten, die Du auch ohne ihn, bzw. eine richtige Auskunft gehabt hättest, beteiligen muss, kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber gefühltes und juristisches Recht müssen nicht gleich sein. Ausserdem hat es ja an der richtigen Aufklärung gefehlt.
    Und um das zu beurteilen, solltest Du Carolas Rat folgen.