KFZ Hilfe
Moin Moin aus dem Norden, vor etwa 3 Jahren habe ich einen Motorradunfall / Wegeunfall gehabt. Nun nach 3 Jahren habe ich einen GDB von 20 % bekommen.
Meine Probleme sind: linkes Knie Belastungsinsuffizienz starke Belastungs schmerzen so das ich nicht mehr auf dauer stehen und meinen alten Beruf ausüben kann. Des weiteren kann ich meine rechte Hand nicht mehr wirklich bewegen 10 grad nach oben 30 grad nach unten. Sobald ich etwas ziehe oder drücke sowie etwas schweres anhebe oder auf dauer die Hand belaste habe ich starke schmerzen.
Nun habe ich im April diesen Jahres eine Umschulung 230 Km von meinem eigentlichen Wohnort begonnen und bin auch super zufrieden, jedoch habe ich das Problem das ich kein eigenes Auto besitze und derzeit das Auto meines Schwiegervaters habe.
Jetzt ist mir aufgefallen das ich starke schmerzen bekomme im linken Knie wenn ich längere Zeit Auto fahre und immer wieder in diesem Stadtverkehr die Kupplung treten muss, sowie schmerzen im rechten Handgelenk bekomme beim hoch- u. runterschalten.
Da ich auf dauer meinem Schwiegervater auch nicht das Auto klauen möchte wäre halt die Frage ob ich auch KFZ H beantragen für die Beschaffung eines Wagens ( Automatik) kann, obwohl ich in einer Umschulung stecke zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ich möchte aber auch nicht mit dem Öffentlichen Verkehr fahren da es mir nur Notwendige Zeit raubt mit meiner Familie (Tochter 2 Jahre und Frau).
Pendel-zeit zwischen den Städten für die Heimfahrten am Wochenende 3-4 Std. hier kommt noch hinzu das ich dann von Bahnsteig zu Bahnsteig laufen, sowie meine Schwere Tasche tragen muss.
Die Pendel-Zeit innerhalb der Woche von gesamt 2 Std. Hin- und Rückfahrt. Da ich eine Wohnung außerhalb der neuen Stadt habe.
Mit dem PKW benötige ich nur die hälfte der Zeit.
Meine Probleme sind: linkes Knie Belastungsinsuffizienz starke Belastungs schmerzen so das ich nicht mehr auf dauer stehen und meinen alten Beruf ausüben kann. Des weiteren kann ich meine rechte Hand nicht mehr wirklich bewegen 10 grad nach oben 30 grad nach unten. Sobald ich etwas ziehe oder drücke sowie etwas schweres anhebe oder auf dauer die Hand belaste habe ich starke schmerzen.
Nun habe ich im April diesen Jahres eine Umschulung 230 Km von meinem eigentlichen Wohnort begonnen und bin auch super zufrieden, jedoch habe ich das Problem das ich kein eigenes Auto besitze und derzeit das Auto meines Schwiegervaters habe.
Jetzt ist mir aufgefallen das ich starke schmerzen bekomme im linken Knie wenn ich längere Zeit Auto fahre und immer wieder in diesem Stadtverkehr die Kupplung treten muss, sowie schmerzen im rechten Handgelenk bekomme beim hoch- u. runterschalten.
Da ich auf dauer meinem Schwiegervater auch nicht das Auto klauen möchte wäre halt die Frage ob ich auch KFZ H beantragen für die Beschaffung eines Wagens ( Automatik) kann, obwohl ich in einer Umschulung stecke zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ich möchte aber auch nicht mit dem Öffentlichen Verkehr fahren da es mir nur Notwendige Zeit raubt mit meiner Familie (Tochter 2 Jahre und Frau).
Pendel-zeit zwischen den Städten für die Heimfahrten am Wochenende 3-4 Std. hier kommt noch hinzu das ich dann von Bahnsteig zu Bahnsteig laufen, sowie meine Schwere Tasche tragen muss.
Die Pendel-Zeit innerhalb der Woche von gesamt 2 Std. Hin- und Rückfahrt. Da ich eine Wohnung außerhalb der neuen Stadt habe.
Mit dem PKW benötige ich nur die hälfte der Zeit.
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Antworten
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Hallo,
mit GdB 20 wirst du keine Chance auf Kfz Hilfe haben.
Versuch es mal mit einem Erhöhungsantrag.
Gruß
Rudi
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Hier noch ein wenig Info Material:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
http://schwerbehindertenausweis.biz/ab-wann-ist-eine-person-behindert/
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Mein Mann ist Rentner und sitzt im Rollstuhl mit einem GdB von 100% und den Merkmalen G, aG und B. Mit dem ÖPNV kommt er nicht zurecht. Er hat keinerlei Anspruch auf KFZ Hilfe. Er muss daher auf viele Dinge wie Urlaub und soziale Kontakte verzichten und das bereits seit anderthalb Jahren. Seine z.B schwer an Demenz erkrankte Mutter kann er nicht besuchen, meinem ebenfalls betagten Vater, der 500 km von uns entfernt wohnt, habe ich bereits klargemacht, dass er seinen Schwiegersohn nie wieder sehen wird. Arztbesuche werden auf das Notwendigste beschränkt. Reha-Maßnahmen gibt es keine. Wir werden uns damit abfinden müssen und finden Ihr Anliegen daher, entschuldigen Sie, Jammern auf hohem Niveau.
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hat sich erl.
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