Finanzielle Hilfen bei körperlicher Behinderung

Guten Tag
Folgende Situation: meine Mutter (heute 57 Jahre alt) sitzt seit einem Hirnschlag im Alter von 39 Jahren (mein Bruder und ich waren damals 10 und 13 Jahre alt) und seitdem anhaltender rechtsseitiger Körperlähmung im Rollstuhl.
Kurz darauf verstarb ihr Mann, weshalb sie zusätzlich zu ihrer "Rente" eine kleine Witwenrente bezieht.
Sie benötigt eine 24 Stunden-Betreuung, da sie wenig bis nichts alleine machen kann.
Da eine offizielle häusliche Pflege finanziell nie leistbar war, kümmern sich nette Damen aus Osteuropa um meine Mutter, wohnen dafür kost - und Logis frei und werden zusätzlich privat vergütet.
Nachdem der Vermieter nun mehrfach die Miete erhöht hat und sowohl der Antrag auf Wohngeld, als auch die Erhöhung der Pflegestufe bereits zwei Mal abgelehnt wurde, stellen mein Bruder und ich uns verzweifelt die Frage, wer uns eigentlich helfen kann / will. An welche Behörde müssen wir uns wenden, um finanzielle Unterstützung für unsere Mutter zu erhalten ? Wir beide unterstützen unsere Mutter bereits monatlich im Rahmen unserer Möglichkeiten (und darüber hinaus), damit ihre Ausgaben gedeckt sind und sind nun am Limit angekommen.
Vielen Dank vorab für alle Rückmeldungen, die uns hier erreichen !

Antworten

  • Hallo MatCat,
    es wäre zu prüfen ob die Mutter Anspruch auf Grundsicherung hat. Die gibt es auf Antrag beim Sozialamt.
    Gruß
    Rudi
  • Hallo Matcat,

    mit welcher Begründung ist Wohngeld abgelehnt worden.
    Bisher ging es irgendwie finanziell, weil Hilfe von euch Geschwister da war.
    Aber man muss mal die Rechnung machen ohne diese Einnahmen, Hilfe.
    Wenn der Vermieter immer wieder erhöht, fehlt die Kohle ja an anderer Stelle.
    Beim Pflegegrad bin ich überfragt, in wie weit eine Dauerbetreuung sein muss.
    Ist das aber nötig ist vielleicht ein Widerspruch oder neuer Antrag fällig.
    Etwas unschön das man da so im Stich gelassen wird.
    Rudi hat ja schon gesagt, Sozialamt muss erst mal prüfen welche Leistungen in Frage kommen.
    Nur Witwenrente zur eigenen kleinen Rente wenn so früh arbeitsunfähig, wird ja wohl kaum ausreichen.

    gruß wessi
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